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Viele Patienten kennen Recht auf Zweitmeinung nicht

Montag, 8. Dezember 2014 – Autor:
Gesetzlich versicherte Patienten haben das Recht, auf Kosten der Krankenkassen eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Doch viele wissen davon nichts. Stattdessen wird oft das Internet zu Rate gezogen.
Recht auf ärztliche Zweitmeinung.

Patienten haben das Recht auf eine ärztliche Zweitmeinung. – Foto: Alexander Raths - Fotolia

Dass jeder gesetzlich versicherte Patient das Recht hat, bei Unsicherheit eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen, ist vielen Deutschen nicht geläufig. Der Studie „Zweitmeinungsverfahren aus Patientensicht“ zufolge, die vom Krankenhausbetreiber Asklepios Kliniken Hamburg GmbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Management- und Wirtschaftsforschung (IMWF) durchgeführt wurde, weiß jeder vierte Versicherte nicht, dass die Kosten für das Einholen einer Meinung eines zweiten Facharztes von den Krankenkassen übernommen werden. Für die Studie wurden 1000 Deutsche über 18 Jahre befragt. Zusätzlich gab es eine separate Befragung in der Metropolregion Hamburg mit 200 Teilnehmern.

Sinnvoll kann das Einholen einer Zweitmeinung vor allem sein, wenn es um die Therapie von schwerwiegenden Krankheiten oder um Operationen geht. Eine zweite ärztliche Meinung kann dem Patienten helfen, die Chancen und Risiken der vorgeschlagenen Therapie besser einzuschätzen. Dabei muss nicht das gesamte diagnostische Verfahren von vorne beginnen. Der Patient hat das Recht, alle medizinischen Unterlagen wie etwa Untersuchungsbefunde oder Röntgenbilder einzusehen und gegebenenfalls gegen eine Gebühr Kopien von der Praxis zu erhalten.

Aufklärungsbedarf ist groß

Die Studie zeigt, dass der Bedarf an ergänzenden Entscheidungshilfen groß ist. So haben sich zwei Drittel der Deutschen nach einem Arztbesuch schon mindestens einmal über alternative Behandlungsmöglichkeiten informiert. Dabei gehört das Internet hierzulande zu den beliebtesten Informationsquellen in Sachen Gesundheitsfragen: 65 Prozent der deutschen Patienten recherchieren nach ihrem Arztbesuch regelmäßig im Internet. Ein zweiter Arzt wird hingegen nur von 52 Prozent zu Rate gezogen. Dennoch ist das Vertrauen am größten, wenn die Empfehlungen von Medizinern stammen.

Der Wunsch nach einer ärztlichen Zweitmeinung hängt vor allem von der jeweiligen Indikation ab. So gaben 83 Prozent an, dass ihnen im Falle einer Krebserkrankung eine Zweitmeinung sehr wichtig sei. Auf Platz zwei folgen mit 68 Prozent neurologische Indikationen, wie beispielsweise Schlaganfall oder Epilepsie, danach kommen mit 65 Prozent koronare Erkrankungen, wie beispielsweise ein Herzinfarkt. Als Schlusslicht beim Zweitmeinungswunsch steht die Zahnmedizin: Nur 26 Prozent der Patienten ist im Falle einer Zahnoperation oder eines Zahnersatzes die Meinung eines zweiten Zahnmediziners wichtig.

Meiste Patienten nach Einholung einer Zweitmeinung zufrieden

Zu den Hauptmotiven für das Einholen einer zweiten Meinung gehört die Unsicherheit, ob die vom ersten Arzt empfohlene Methode die optimale ist, sowie der Wunsch, eine unnötige Behandlung zu vermeiden. Neun Prozent der Befragten gaben auch an, dass sie die Behandlungsempfehlung ihres behandelnden Arztes nicht hätten nachvollziehen können.

94 Prozent der befragten Patienten, die schon einmal eine Zweitmeinung eingeholt haben, waren mit dem Ergebnis zufrieden. 85 Prozent gaben an, durch die zweite Meinung hätten sie die für sie am besten geeignete Behandlungs­methode gefunden. Mehr als drei Viertel berichten auch von einem gestärkten Vertrauen zu ihrem behandelnden Arzt.

Das geplante Versorgungsstärkungsgesetz sieht vor, die Möglichkeiten für Versicherte, vor Eingriffen oder einer medizinischen Rehabilitation eine Zweitmeinung einzuholen, auszuweiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss soll bestimmen, welche Eingriffe dafür infrage kommen. Er kann auch festlegen, welche Qualifikation Ärzte erbringen müssen, die Zweitmeinungen abgeben wollen.

Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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