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Videosprechstunde und Online-Therapien: Was muss ich wissen?

Mittwoch, 18. November 2020 – Autor: Anne Volkmann
Eine Behandlung per Videosprechstunde war bis vor kurzem noch etwas Außergewöhnliches. Durch die Corona-Pandemie haben Online-Konsultationen aber einen Boom erfahren. Kompliziert ist das nicht. Vor allem Ärzte müssen dabei allerdings einiges beachten.
Videobehandlung, Online-Sprechstunde

Videosprechstunden tragen dazu bei, überfüllte Wartezimmer zu verhindern – Foto: ©fotohansel - stock.adobe.com

Sich in Arztpraxen zu begeben, im Wartezimmer zu sitzen und anderen Kranken zu begegnen – das möchte man in Coronazeiten noch weniger als sonst. Auch die Ärzte selbst behandeln Patienten mittlerweile fast ausschließlich nach Terminvergabe und achten darauf, dass die Wartezimmer nicht zu voll werden.

Eine Alternative zum persönlichen Besuch beim Arzt stellt die Videosprechstunde dar. Dabei läuft das Gespräch zwischen Patienten und Ärzten ähnlich ab wie in der Praxis – nur dass man an verschiedenen Orten sitzt und der Austausch über Bildschirm und Mikrofon erfolgt.

Videosprechstunde mit fast jedem Computer möglich

Die Organisation einer Videosprechstunde ist denkbar einfach: Der Arzt oder Psychotherapeut wählt einen zertifizierten Videodienstanbieter aus, der für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Videosprechstunde sorgt. Praxis und Patient benötigen im Wesentlichen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

Ärzte müssen Sicherheit garantieren

Ärzte und Therapeuten müssen allerdings dafür sorgen, dass der Videodienstanbieter einen Nachweis über die Einhaltung der Anforderungen an den Datenschutz, die Informationssicherheit sowie funktionale Aspekte hat. Grundlage dafür ist Anlage 31b des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä). Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung führen auf ihren Webseiten ein Verzeichnis der Videodienstanbieter, die eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt haben. Diese Bescheinigung ist zum Ende der Laufzeit der Nachweise erneut vorzulegen.

Wer als Arzt, Zahnarzt oder Psychotherapeut einen zertifizierten Videodienst nutzen möchte, muss dies zudem bei der Kassenärztlichen Vereinigung anzeigen. Das Verfahren selbst ist regional unterschiedlich.

Wirksamkeit von Online-Psychotherapie erwiesen

Nicht nur beim Allgemeinen oder Facharzt ist eine Videosprechstunde möglich, auch Psychotherapeuten bieten Therapien über Internet und auch – außer für Neupatienten – über Telefon an. Zudem stehen verschiedene zertifizierte Online-Therapien beispielsweise gegen Depressionen zu Verfügung. Diese kann der Patient weitgehend allein, allerdings mit regelmäßiger Begleitung durch einen Arzt oder Therapeuten, durchführen.

Online-Therapien sind nicht nur während der Corona-Pandemie sinnvoll. Sie eignen sich auch für Patienten, die den Weg zum Therapeuten scheuen oder lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen. Auch die körperliche Verfassung kann den Besuch einer Praxis erschweren. Aktuelle Forschungsergebnisse bestätigen die Wirksamkeit von Online-Therapien bei psychischen Erkrankungen.

Auch Terminvergabe ist online möglich

Neben den Sprechstunden wird auch die Terminvergabe beim Arzt oder Therapeuten immer öfter online durchgeführt. Dies hat den Vorteil, dass Patienten nicht lange in der Warteschlange des Telefons verbringen müssen und Sprechstundenhilfen mehr Zeit haben, sich um die Patienten vor Ort zu kümmern.

Bekannte Online-Dienste für die Terminvergabe per Internet sind unter anderem Doctolib oder Arzttermine.de. Über ein Anmeldeportal gelangt man auf die entsprechenden Seiten, sucht dort Fachrichtung und Ort aus und erhält dann eine Liste von Ärzten, die eine Terminvergabe über Internet ermöglichen. Nun sucht sich der Patient einen freien Termin aus, beantwortet noch einige Fragen und erhält kurz danach eine Bestätigung.

Foto: Adobe Stock / fotohansel

Hauptkategorien: Corona , Gesundheitspolitik
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