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Versorgung psychisch Erkrankter in Berlin - Forderungen an die Politik für 2016 bis 2021

Montag, 17. Oktober 2016 – Autor:
Der Verein Gesundheitstadt Berlin hat grundlegende Verbesserungen der Versorgungs- und Lebenssituation von psychisch Erkrankten in Berlin angemahnt. In sieben Thesen sind die wesentlichen Forderungen zusammengefasst.
Ulf Fink

Ulf Fink, Senator a.D., Vorsitzender von Gesundheitsstadt Berlin e.V., setzt sich für die bessere Versorgung von psychisch Erkrankten ein

1. Die sozialpsychiatrische Versorgung in Berlin baut auf Kooperation und Partizipation der Leistungsträger. Diese Struktur ist für die Weiterentwicklung der Steuerung wertvoll und wichtig.

Seit 1996 wurden in Berlin Plätze und Verweildauer der stationären Versorgung drastisch reduziert und die Versorgungsverantwortung ging in ambulante Strukturen über. Durch eine enge und abgestimmte Kooperation zwischen stationärer und ambulanter Versorgung – niedergelassenen Ärzt/innen, Psycholog/innen, therapeutischen Tagesstätten und Unterstützungshilfen im Wohnbereich – konnte die Versorgung psychisch erkrankter Menschen gesichert werden. Diese kooperative Struktur bedarf kontinuierlicher Pflege, damit sie positive Wirkung erzielt.

Grundsätzlich ist die Steuerung der Versorgung in Berlin so aufgebaut, dass sie partizipative Prozesse und Kooperationen bewusst nutzt. Über Gremien wie den Landespsychiatriebeirat, die bezirklichen Psychiatriebeiräte, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft und das Steuerungsgremium Psychiatrie können Land und Bezirken bei der Führung der Versorgung auf die Fachkompetenz und Praxiserfahrungen der Leistungserbringer zurückgreifen.
 
Daher ist es dringend empfehlenswert, dass Veränderungen in der Versorgung die grundsätzlich auf Kooperation ausgerichtete ambulante Versorgungsstruktur beachten. So ist etwa bei der Einführung von wettbewerblich ausgerichteten Anreizsystemen zu beachten, dass für die Versorgung wichtige Kooperationen zwischen verschiedenen Leistungsträgern nicht geschwächt werden. Die wettbewerblichen Kosteneinsparungen und Effizienzgewinne würden der Versorgungsqualität ansonsten ein Bärendienst erweisen. Die aktive Unterstützung einer kooperativen und partizipativen Steuerungspraxis durch die Landespolitik bleibt daher wichtig und notwendig.

2. Ein Trägerbudget begrenzt Versorgungskosten und gibt Trägern Planungssicherheit. Die Neuauflage eines Trägerbudgets sollte Ziel für die Legislaturperiode 2016-2021 sein.

Im Zeitraum 2004-2009 wurden in Berlin Budgetvereinbarungen mit ambulanten Versorgern psychisch erkrankter Menschen geschlossen, die im Ergebnis die Kosten für das Land begrenzten und zugleich die Anzahl der versorgten Patienten erhöhten bei parallel ermöglichter Datenerhebung zur Auswertung der Versorgung. Zwischen 2004 und 2009 stieg die Anzahl der zu versorgenden Menschen von 5305 auf 6121 Personen, das jährliche Budget von etwa 88 Mio. Euro auf 98 Mio. Euro. Seitdem das Budget nicht mehr fortgeführt wird, sind die jährlichen Kosten von etwa 116 Mio Euro im Jahr 2011 auf 150 Mio. Euro im Jahr 2016 gestiegen, die Anzahl der versorgten Menschen ist jedoch geringer gewachsen.

Die Teuerungsraten ohne ein Trägerbudget übersteigen also die Teuerungsraten unter Einsatz eines Trägerbudgets um ein Vielfaches. Gleichzeitig befürworten Berliner Leistungsträger ein Trägerbudget, da dieses neben der Begrenzung der Kosten für das Land Berlin in der Vergangenheit nachweislich die Planungssicherheit der Träger erhöhte, die Gesamtversorgung für eine breite Gruppe anstelle von Spezialgruppen sicherte und die gemeinschaftliche Datenerfassung die Transparenz und das Verständnis vom Versorgungsgeschehen verbesserte. Zugleich wurden systematisch die für die Berliner Versorgung wichtigen Kooperationen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung, die nur auf Gegenseitigkeit und nicht auf Profitbasis funktionieren, gestärkt.

Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat derzeit eine Machbarkeitsstudie für eine Neuauflage eines Trägerbudgets ausgeschrieben, die die Verbesserungsnotwendigkeiten für die zukünftige Abwicklung eines Trägerbudgets erfassen soll. Empfehlenswert ist ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung und Auswertung der Machbarkeitsstudie. Die Neugestaltung eines Trägerbudgets sollte Ziel für die Legislaturperiode 2016-2021 sein und bedarf landespolitischer Unterstützung.

3. Ambulant-stationäre Kooperationen müssen flexibel sein, um auf neue Bedarfe reagieren zu können. Dafür ist die Einrichtung eines Budgets –  zum Beispiel in Form eines „Selbsthilfetopfes“ – wichtig.

Versorgungsbedarfe verändern sich mit der Zeit. In der Regel deuten sich diese Bedarfsveränderungen zuerst in der konkreten Arbeit der sozialpsychiatrischen Leistungserbringer an, ohne dass bereits Angebote therapeutische strukturiert und ihre Finanzierung gesichert sind. Beispielhaft ist der Anstieg von traumatischen Störungen oder Suchterkrankungen unter Flüchtlingen in jüngster Vergangenheit.

Um dem sich wandelnden Versorgungsbedarf gerecht zu werden und gleichzeitig passende Hilfeansätze zu entwickeln, bedürfen Leistungserbringer für die Entwicklung neuer Angebote einer Anschubfinanzierung. Um neue Versorgungsangebote zu unterstützen, ist die Budgetierung nied-rigschwelliger Anschubfinanzierung – etwa in Form eines „Selbsthilfetopfes“ – empfehlenswert.

4. Für psychisch erkrankte Menschen wird Wohnraum knapp. Verbindliche Kooperationen von Landesverwaltung und Leistungsträgern können die Ausbreitung von Obdachlosigkeit verhindern.

Für Berliner Leistungsträger wird es zunehmend schwer, Wohnraum für die von ihnen versorgten psychisch erkrankten Menschen zu finden. Das gefährdet die Versorgungsqualität bei psychischen Erkrankungen in Berlin, denn die regionale Versorgung funktioniert nur, wenn auch die regionale Wohnraumversorgung sichergestellt ist. Sollte eine Ausweitung des für psychisch Erkrankte zur Verfügung gestellten Wohnraums nicht gelingen, so schätzen Berliner Träger, ist in absehbarer Zeit mit Obdachlosigkeit auf breiter Ebene zu rechnen. Immer mehr Leistungsträger schaffen daher auf eigene Initiative Wohnraum. Dafür benötigen sie jedoch mehr Unterstützung als bisher vom Land, um effektiv zu sein.

Empfehlenswert ist eine institutionelle Verankerung dieses Themas als Querschnittsthema in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, bei der alle beteiligten Senatsverwaltungen sowie Träger, die selbst Bauherren sind, versammelt werden. Die Zusammenarbeit zwischen Trägern und dem Land Berlin zur Schaffung von Wohnraum ist empfehlenswert vor allem in zwei Bereichen: der Identifizierung von Baugrundstücken für die Schaffung von Wohnraum für psychisch Erkrankte sowie in der Anpassung von Konzeptvorgaben beziehungsweise der Entwicklung von Grundrissen für eine marktnahe Entwicklung des Wohnraumes.

5. Arbeit ist für viele psychisch erkrankte Menschen ein fernes Ziel. Die Förderung von Wegen in Arbeit und Angebote für Rehabilitation ist dringend notwendig.

Arbeitslosigkeit und psychische Erkrankungen sind eng miteinander verbunden. Diesen Zusammenhang erhärten wissenschaftliche Untersuchungen zunehmend. Arbeitslosigkeit erhöht das Risiko, psychisch zu erkranken. Ebenso erhöht eine psychische Erkrankung signifikant das Risiko, dauerhaft aus dem Arbeitsmarkt herauszufallen.

40 Prozent der Frühberentungszugänge 2014 entfielen auf auf psychische Erkrankungen als Hauptdiagnose; die Tendenz ist steigend. Zugleich schätzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), dass mindestens 40 Prozent der langzeitarbeitslosen Menschen in Deutschland psychisch erkrankt sind. Dennoch fehlt es sowohl bundesweit wie speziell in Berlin an systematischer Förderung von Angeboten, die schwer psychisch erkrankte Menschen auf dem Weg in den ersten Arbeitsmarkt unterstützen. Damit Arbeit und eine psychische Erkrankung sich nicht gegenseitig ausschließen müssen, braucht es tatkräftige politische Unterstützung.

In Berlin ist die Förderung von Wegen in Arbeit für psychisch erkrankte Menschen besonders wichtig, denn es fehlt an Unterstützungsangeboten. So steht seit über einem Jahrzehnt die Schaffung einer Rehabilitationseinrichtung für psychisch Kranke (RPK) aus – einer Spezialeinrichtung, die medizinische und berufliche Rehabilitation verbindet und von der es in jedem Bundesland eine Einrichtung geben sollte. Diese würde auch die bestehenden Angebote der Beruflichen Trainingszentren (BTZ) wesentlich ergänzen, da RPK auch für deutlich „schwächere“ Klientel passgenaue Angebote bereithalten, die in einem BTZ nicht aufgenommen werden könnten. Auch die bereits bestehenden Angebote der Beruflichen Trainingszentren bedürfen einer Stärkung. Ebenso sind die Plätze in der Unterstützten Beschäftigung in Berlin kontinuierlich zu niedrig angesetzt. Darüber hinaus gibt es wenige Möglichkeiten, über niedrigintensive und niedrigschwellige Arbeitsformen, Menschen wieder an einen Arbeitsalltag heranzuführen. Hier sind der Ausbau von Zuverdienstfirmen und die Schaffung von Arbeitsplatzkontingenten der Eingliederungshilfe mit Ausnahmeregelungen der Positivliste empfehlenswert.

6. Für die „sprechende Medizin“ der Sozialpsychiatrie ist die sprachliche Verständigung Kernbestandteil der Behandlung. Die Leistungserbringer bedürfen der Unterstützung für Dolmetscherdienste.

Der Zuzug von fremdsprachigen – vorwiegend arabisch- und darisprachigen – Flüchtlingen im Jahr 2015 hat die sozialpsychiatrische Versorgung in Berlin vor bisher nicht bekannte Herausforderungen gestellt. Ein überproportionaler Anteil der Flüchtlinge bedarf psychosozialer Unterstützung aufgrund von Angsterkrankungen, Depressionen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen. Für die psychiatrische und psychotherapeutische Diagnostik und Behandlung ist eine sprachliche Verständigung unabdingbar. Sie erfolgt über mehrsprachiges Personal sowie über Dolmetscher.
 
Beides ist in Berlin nicht in ausreichendem Maße vorhanden, um den Bedarf im stationären wie ambulanten Bereich abzudecken. Die Sprachmittlung über Dolmetscher ist nicht ausreichend gesichert, da die Erstattung von Dolmetscherleistungen nur unter bestimmten und eng umgrenzten Umständen möglich sowie verwaltungstechnisch aufwendig ist. De facto finanzieren derzeit Berliner Kliniken, Niedergelassene und psychosoziale Träger Dolmetscherleistungen zu einem bedeutenden Anteil aus eigenen Mitteln. Diese finanzielle Leistung ist derart kostenintensiv, dass sie nicht dauerhaft möglich sein wird.

Die bewusste Qualifizierung von zwei- oder mehrsprachigem Personal für die sozialpsychiatrische Versorgung sowie die Entwicklung von finanziellen Fördermöglichkeiten für Dolmetscherleistungen ist daher dringend empfehlenswert.

7. Der Aufbau und die Pflege von Kooperationsstrukturen in der psychosozialen Flüchtlingshilfe muss mittelfristig personell gesichert werden.

Auf Anregung des Rahmenkonzeptes zur Versorgung psychisch erkrankter Flüchtlinge wurde 2015 die Verstärkung der bezirklichen Versorgung um 24 Fachkräfte sozialarbeiterischer beziehungsweise sozialpädagogischer Kompetenz beschlossen und im Mai 2015 unter der Psychiatriekoordinatoren abgestimmt.

Angedockt an die niedrigschwelligen bezirklichen Kontakt- und Beratungsstellen Psychiatrie, die über weitreichende Erfahrungen und Beratung psychisch erkrankter Menschen verfügen, sollen mindestens 1,5 Fachkräfte pro Bezirk die bezirkliche Vernetzung von Kommunikation und Kooperation zwischen bestehenden psychosozialen Hilfen und Flüchtlingseinrichtungen etablieren und im Rahmen einer Evaluation Versorgungslücken identifizieren.

Bewilligt sind die Stellen bis zum 31.12.2016. Doch viele Stellen sind erst zum Herbst besetzt worden. Bis Ende 2016 wird weder die avisierte Netzwerkstruktur aufgebaut noch werden genügend Daten für die Evaluation des Versorgungszustandes erhoben sein.

Eine Verlängerung der Stellen ist dringend empfehlenswert. Zum einen, um die ursprünglich von der Senatsverwaltung gestellten Aufgabenziele erreichen zu können. Darüber hinaus werden die entstehenden Netzwerke konstanter Pflege bedürfen, insbesondere weil der psychosoziale Unterstützungsbedarf von jüngst in Berlin angekommenen Flüchtlingen über mehrere Jahre bestehen bleiben wird.

Foto: Gesundheitsstadt Berlin

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin
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