Versorgung mit Biosimilars soll günstiger werden
Donnerstag, 19. Juni 2014
– Autor:
Cornelia Wanke
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung in Westfalen-Lippe haben eine gemeinsame Zielvereinbarung für Biosimilars geschlossen. Damit sollen die hoch wirksamen, aber doch recht teuren Arzneimittel den Patienten künftig günstiger zur Verfügung gestellt werden, heißt es in einer Pressemitteilung.
Biosimilar statt Original: Immer mehr Verträge sollen die Verordnung von Biosimilars stärken
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Laut Vertrag von Kassen und KV sollen 25 Prozent der Verordnungen künftig auf das Somatropin-Biosimilar entfallen. Durch diese Zielvereinbarung soll der Versorgungsanteil mit preiswerten Somatropin-Biosimilars vergrößert werden. „Würden analog dazu auch bundesweit Zielvereinbarungen für Biosimilars getroffen, könnte die Patientenversorgung mit biopharmazeutischen Arzneimitteln bei gleicher Qualität und Wirksamkeit auch insgesamt kostengünstiger werden“, schreibt der Branchenverband Pro Generika.
Viele Ansätzen zu Biosimilars - aber keine einheitliche Vorgehensweise
Pro Generika berichtet, dass es in einigen regionalen Arzneimittelvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit den jeweiligen Verbänden der Krankenkassen unterschiedliche Maßnahmen gebe, um die Versorgung der Patienten mit den hochwirksamen und wirtschaftlichen Biosimilars zu stärken. Ein Blick in einzelne KV-Regionen zeige eine Reihe von Best-Practice Ansätzen: „In Westfalen-Lippe ist es eine Zielvereinbarung für die Erhöhung des Verordnungsanteils von Somatropin-Biosimilars, in der KV Bremen sind es Verordnungsquoten für Epoetin-Biosimilars, in der KV Bayern die vorrangige Verordnung von Biosimilars und in der KV Sachsen Informationen der Ärzte zu Biosimilars – teilweise finden sich in diesen KVen auch Kombinationen dieser Maßnahmen“ so Pro Generika. Die Therapiefreiheit des Arztes werde dabei stets gewahrt.
Stellenwert der Biosimilars sollte zum Patienten-Wohl und knapper Kassen erhöht werden
Kombiniere man die Best-Practice Ansätze, hätten Krankenkassen und KVen Instrumente an der Hand, die den Stellenwert der Biosimilars in der Versorgung erhöhen könnten. „Gerade bei den zukünftigen Biosimilars sind Krankenkassen und Biosimilarunternehmen auf einen schnellen Anstieg des Versorgungsanteils von Biosimilars angewiesen: Die Krankenkassen, um die im Bereich der Biopharmazeutika dringend benötigten Einsparungen zu ermöglichen – die Hersteller, um auch zukünftig neue Biosimilars in die Versorgung zu bringen“, so der Verband.
Pro Generika schlägt deshalb vor, dass die Best-Practice-Beispiele in den Regionen , was Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen regional bereits mit Erfolg auch in allen Bundesländern Eingang in den Versorgungsalltag der Ärzte finden sollten.
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