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Verpflichtende Impfberatung ist keine Impfpflicht

Sonntag, 28. Mai 2017 – Autor:
Schon heute müssen Eltern müssen vor dem Kita-Eintritt ihres Kindes eine ärztliche Impfberatung nachweisen. Nach einem neuen Gesetzesentwurf sollen Kitas künftig verpflichtet werden, Eltern ohne diesen Nachweis beim Gesundheitsamt zu melden. Impfen lassen muss sich aber deswegen niemand.
Erst zur Impfberatung, dann in die Kita: Bundesgesundheitsminister Gröhe will mit einem neuen Gesetz den Druck auf die Eltern erhöhen

Erst zur Impfberatung, dann in die Kita: Bundesgesundheitsminister Gröhe will mit einem neuen Gesetz den Druck auf die Eltern erhöhen – Foto: nadezhda1906 - Fotolia

Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes Mitte 2015 müssen Eltern der Kita ihrer Kinder einen Nachweis über eine Impfberatung vorlegen. Fehlt dieser Nachweis drohen den Eltern Strafen bis zu 2.500 Euro. In Anbetracht der jüngsten Masern-Ausbrüche mit Todesfällen plant Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe, die Gesetze zu verschärfen. Künftig sollen Kitas verpflichtet werden, Eltern, die eine solche Beratung verweigern, bei den Gesundheitsämtern zu melden. „Dass noch immer Menschen an Masern sterben, kann niemanden kalt lassen“, erklärte Gröhe.

Bundestag entscheidet über Gesetzesentwurf

Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird dem Deutschen Bundestag am Donnerstag zum Beschluss vorgelegt. Danach sollen die Ämter die Möglichkeit bekommen, auf die Eltern zuzugehen und sie zur Beratung einzuladen.

Eine Impfpflicht ist das Beratungsgespräch aber noch lange nicht. Eltern sollen lediglich über die Gefahren von Infektionskrankheiten wie Masern sowie den Impfschutz aufgeklärt werden. Dennoch kritisierte der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Kitas dürften aus datenschutzrechtlichen Gründen die Namen der Eltern gar nicht an das Gesundheitsamt weitergeben, hieß es von mehren Politikern. Diese Gesetzeslücke soll nun geschlossen werden. Und dafür gibt es gute Gründe.

Masern sind auch 2017 ein anhaltendes Problem in Deutschland, da zu viele Menschen keinen Masern-Schutz besitzen. Allein bis Mitte April wurden den Behörden 410 Masernerkrankungen gemeldet. Zum Vergleich: Im gesamten Vorjahr waren es 325 Fälle. Jedes Jahr sterben in Deutschland Menschen an Masern und den Folgen wie die tödliche SSPE. Auch akute Gehirnentzündungen bei Masern mit folgender Behinderung wie etwa Taubheit kommen in Deutschland regelmäßig vor.

Viele Eltern kennen die Gefahren nicht

Die großen Impflücken in Deutschland bergen zudem noch eine andere Gefahr: Säuglinge und Kleinkinder, die noch nicht geimpft sind und keinen Nestschutz haben, sind extrem gefährdet sich anzustecken. „Gerade diese kleinen Kinder haben ein hohes Risiko, Jahre später an der tödlichen Komplikation SSPE zu erkranken“, teilt der Verband der Kinder- und Jugendärzte mit. „Die MMR-Impfung soll möglichst früh gegeben werden, damit unsere Kinder möglichst früh auch gegen Masern geschützt sind und damit nicht an den gefährlichen Komplikationen erkranken können“, so der Verband über die Dreifach-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln. Die STIKO empfiehlt die erste Impfung mit MMR im Alter von 11 Monaten, bei früherer Kita-Aufnahme auch schon mit 9 Monaten. Die zweite Impfung soll zwischen 15 und 23 Monaten erfolgen. Nicht ausreichend geimpfte Erwachsene sollen nachgeimpft werden.

Offenbar kennen zu wenige Eltern diese Empfehlung und auch über die tödlichen Gefahren von Masern, Windpocken & Co. ist vielen nichts bekannt. Daher die Pflicht zur Impfberatung. Manche Ärzte halten das Gesetz indes für zu lasch. Denn dadurch werde noch kein einziges Kind geimpft.

Foto: © nadezhda1906 - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik , Medizin
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