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Verdacht auf Behandlungsfehler: Die Mehrheit der Deutschen nimmt es einfach hin

Montag, 20. September 2021 – Autor:
Jeder Vierte hat den Verdacht, schon einmal Opfer eines medizinischen Kunstfehlers geworden zu sein. Doch nicht einmal die Hälfte der Betroffenen unternimmt etwas. Das zeigt der „TK-Monitor Patientensicherheit“.
Arzt sitzt nachdenklich am Schreibtisch im Behandlungszimmer.

Um die 30 Prozent der Deutschen halten ärztliche Behandlungsfehler für wahrscheinlich: etwas mehr in Arztpraxen, etwas weniger im Krankenhaus. – Foto: AdobeStock/Elnur

27 Prozent der Deutschen glauben, dass ihnen bei der Behandlung im Krankenhaus oder in einer Arztpraxis schon einmal eine Behandlungspanne widerfahren ist. Von den potenziell Betroffenen spricht aber nur eine Minderheit von 40 Prozent das Problem direkt beim behandelnden Arzt oder Krankenhaus an oder sucht Rat bei unbeteiligten Ärzten oder ihrer Krankenkasse. Dies ergibt sich aus dem „TK-Monitor Patientensicherheit 2021“. Wörtlich heißt es dort: „Die Mehrheit (57 Prozent) bleibt mit ihren Zweifeln allein und schweigt.“

Was Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler tun

Wenn Patienten den Verdacht auf einen Behandlungsfehler haben, gehen sie wie folgt dagegen vor:

  • 70 Prozent sprechen den behandelnden Arzt oder das Krankenhaus an
  • 60 Prozent wenden sich an neutrale Ärzte für eine Zweitmeinung
  • 21 Prozent melden es ihrer Krankenkasse (21 Prozent).

„Auffällig ist, dass sich nur ein Prozent der Betroffenen an Patientenberatungsstellen wendet“, stellen die Autoren des TK-Monitors Patientensicherheit fest.

Arztpraxen: „Fehlerrisiko größer als im Krankenhaus“

Bei der bundesweiten Repräsentativbefragung des Forsa-Instituts im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) zeigte sich, dass die Risikowahrscheinlichkeit für Fehler bei einer Behandlung in Arztpraxen größer eingeschätzt wird als im Krankenhaus. Von den 1.000 befragten Erwachsenen hält es demnach jeder Vierte (27 Prozent) für wahrscheinlich, dass Patienten in Deutschland durch eine medizinische Behandlung im Krankenhaus zu Schaden kommen können. Dass Schäden auch in der Arztpraxis vor Ort passieren können, glauben mehr Befragte – nämlich 32 Prozent.

TK: „Behandlungsfehler bedeutsamer, als Statistiken sagen“

„Risiken und Behandlungsfehler haben offensichtlich eine viel größere Relevanz für Patientinnen und Patienten als offizielle Statistiken nahelegen", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der TK, Thomas Ballast, anlässlich der Veröffentlichung des Reports zum „Tag der Patientensicherheit“. Medizinische Versorgung sei immer komplex; nicht alles, was aus Patientensicht nicht optimal laufe, habe tatsächlich Einfluss auf das Behandlungsergebnis und sei tatsächlich ein Fehler.

Drei Gründe dafür, mögliche Fehler anzusprechen

Der stellvertretende Vorstandschef der TK ermuntert betroffene Patienten dazu, zumindest die Unterstützung ihrer Krankenkasse in Anspruch zu nehmen – und zwar aus drei Gründen: um Vorwürfe im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern aus der Welt zu schaffen; um das Vertrauen in das Versorgungssystem wiederherzustellen; und um möglichen künftigen Behandlungsfehlern vorzubeugen. Auf der Website der TK zum Beispiel erhalten Betroffene beziehungsweise Interessierte Informationen dazu, wie sich Behandlungsfehler vermeiden lassen und was zu tun ist, falls der Verdacht auf einen Behandlungsfehler-im Raum steht.

Verdacht auf Behandlungsfehler? Was Patienten tun können

„Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kostenlos zu unterstützen“, heißt es in einer Patienteninformation des Bundesgesundheitsministeriums. Krankenkassen könnten bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einholen, um zu klären, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt.

Im Krankenhaus können sich Patienten laut Ministerium auch an das Beschwerdemanagement wenden. In einigen Ländern ist ein unabhängiger Patientenfürsprecher gesetzlich vorgeschrieben. An ihn oder sie können sich Betroffene im Beschwerdefall wenden und sich beraten lassen.

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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