Verbände protestierten für bessere Vergütung
„Seit Jahren sind wir psychotherapeutisch Tätigen mit großem Abstand die Schlusslichter in der Einkommensskala aller Arztgruppen“, beklagen die psychotherapeutischen Verbände in einer Resolution. Es gelte offensichtlich der Grundsatz „Je näher am Patienten, desto schlechter bezahlt“.
Das wollen die Verbände nicht länger hinnehmen. Sie fordern deshalb, dass ihr Einkommen an das anderer ärztlicher Fachgruppen angeglichen wird. Dazu halten sie auch eine Präzisierung der Gesetzesvorschrift zur angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen für nötig. Unter anderem wollen sie, dass eine jährliche Anpassung der Honorare im Gesetz geregelt wird. Weitere Forderungen gelten dem gesetzlichen Schutz zeitgebundener Gesprächsleistungen der Psychotherapeuten, Psychiater und Psychosomatiker und der Förderung aller Leistungen mit zeitaufwendigem, persönlichem individuellem Patientenkontakt.
Muss der Bundesgesundheitsminister seine Rechtsaufsicht ausüben?
Die Forderungen richten sich gleichermaßen an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den GKV-Spitzenverband, wie die Psychotherapeutenverbände im Vorfeld des Aktionstages betonten. KBV und GKV-Spitzenverband müssten endlich den Urteilen der Gerichte folgen. Sonst sei Gesundheitsminister Hermann Gröhe in der Pflicht, seine Rechtsaufsicht auszuüben, forderten sie.
Die KBV hat bislang nicht reagiert. Der GKV-Spitzenverband verweist darauf, dass viele Psychotherapeuten nur in Teilzeit tätig seien und deshalb weniger verdienen würden. „Fünf bis zehn Prozent der Psychotherapeuten arbeiten weniger als acht Stunden die Woche und noch einmal zehn bis fünfzehn Prozent weniger als 16 Stunden“, so Sprecher Florian Lanz. Ein Psychotherapeut, der 36 Stunden pro Woche gesetzlich Krankenversicherte behandelt, bekomme dafür rund 125.000 Euro Honorar überwiesen. Weil ein großer Teil in Teilzeit tätig sei, sei das tatsächliche Durchschnittshonorar niedriger, so Lanz
Fehlverteilung von Psychotherapeuten: Wartezeiten durch Teilzeittätigkeiten?
Unter Versorgungsgesichtspunkten problematisiert der GKV-Sprecher die Teilzeittätigkeiten auf vollen Zulassungen. Sie führen nach seinen Angaben zu Wartezeiten „trotz einer auf dem Papier ausreichenden Anzahl an Psychotherapeuten“. Lanz forderte daher: „Wer nur Teilzeit arbeiten möchte, sollte eine halbe Zulassung abgeben, damit auch andere Psychotherapeuten sich um die Patienten kümmern können.“ Es gebe in Deutschland keinen Mangel an Psychotherapeuten, sondern eine Fehlverteilung.
Die Zahl der Psychotherapeuten hat laut GKV-Spitzenverband in 20 Jahren um 45 Prozent zugenommen. Sie lag den Angaben zufolge Ende 2013 bei knapp 24.000. In Berlin gibt es demnach fast so viele Psychotherapeuten (2077) wie Hausärzte (2391). „Wir werben dafür, die Versorgungsstrukturen zu modernisieren und an die Erfordernisse der kranken Menschen anzupassen“, so Lanz weiter.
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