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VdK und Deutsche Alzheimer Gesellschaft starten Kampagne „Große Pflegereform – jetzt!”

Mittwoch, 26. März 2014 – Autor: Michael Schulz
Der Sozialverband VdK und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordern mit einer bundesweiten Kampagne die Bundesregierung zum sofortigen Handeln bei der Pflege auf.
Kampagne des vdk und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft

Kampagne "Große Pflegereform jetzt" – Foto: Alexander Raths - Fotolia

„Bei der Pflege muss jetzt gehandelt werden“, mahnt die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher. Gesagt hat sie dies am gestrigen Dienstag (25. März 2014) auf einer Pressekonferenz in Berlin. Weiter stellt sie fest: „Die Pflege kann nicht länger warten - eine große Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung ist längst überfällig".

Gemeinsam mit der Deutschen Alzheimer Gesellschaft hat Mascher den Startschuss zur bundesweiten Kampagne „Große Pflegereform - jetzt!" gegeben. Ziel derer ist es, den Pflegestillstand zu beenden, Leistungen zu verbessern, Pflegefälle zu vermeiden und die Kommunen zu stärken. Als Kampagnen-Baustein spielt dabei eine Petition für eine schnelle und umfassende Pflegereform eine wichtige Rolle. Eingereicht hat diese der VdK beim Deutschen Bundestag. Für die Annahme der Petition benötigt man bis zum 21. April 2014 50.000 Unterschriften.

Im Kern gehe es bei der Petition um eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit, mehr Pflegeleistungen für Menschen mit Demenz und frühe Hilfen bei beginnender Pflegebedürftigkeit, so der VdK. Weiter will man mehr Entlastung und eine bessere soziale Absicherung für pflegende Angehörige sowie eine bessere Betreuung im Pflegeheim durch mehr Pflegepersonal. Gestärkt werden soll zudem die häusliche Versorgung für alle Pflegebedürftigen und die Prävention und Rehabilitation.

Im Mittelpunkt einer Pflegereform muss ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff stehen

Der Sozialverband VdK und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft sind sich dabei einig: Im Mittelpunkt einer Pflegereform muss ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff stehen. „Ein solcher ganzheitlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff würde vielen alten Menschen entgegenkommen, die zwar Hilfebedarf haben, aber bisher nicht den Kriterien der Pflegeversicherung entsprechen. Durch frühe Hilfen und rechtzeitige Wohnraumanpassungen könnten zum Beispiel mehr Menschen in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. So würde man auch Vereinsamung oder Heimunterbringung vermeiden können", erklärt Mascher. Ihre Bilanz der letzten Jahre fällt jedoch ernüchternd aus: Statt Verbesserungen habe es für Menschen mit Demenz „nur ein paar Pflaster gegeben. Am grundsätzlichen Dilemma hat das nichts geändert. Die letzten Jahre wurden in Sachen Pflege beinahe nutzlos vertan", so Mascher.

Das sieht Heike von Lützau-Hohlbein, Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft, ähnlich. Sie fordert, dass „auf Basis eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor allem Demenzkranke endlich angemessene Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten“. Die 1,4 Millionen Demenzkranken benötigen zeitintensive Betreuung, Begleitung und Beaufsichtigung, was derzeit in der Pflegeversicherung nur unzureichend berücksichtigt werde, ergänzt Lützau-Hohlbein. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen würden zudem immer noch viel zu spät Leistungen erhalten, gibt die Deutsche Alzheimer Gesellschaft weiter zu bedenken. Auch seien es nach wie vor die Angehörigen, die oft unter großen Opfern bundesweit 1,2 Millionen Pflegebedürftige betreuen und pflegen. Diese Angehörigen gilt es angemessen zu unterstützen. Umso wichtiger sei dies angesichts des gegenwärtigen und rasch zunehmenden Mangels an professionellen Pflegekräften, so Lützau-Hohlbein.

Für Mascher sind „Demenzkranke derzeit Pflegebedürftige zweiter Klasse“. Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme von Demenzerkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft sei dieser Zustand für die Erkrankten wie auch für deren Angehörige unhaltbar.

„Wir sehen die Finanzierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Frage gestellt“

Nach Berechnungen des VdK und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist die Finanzierung einer großen Pflegereform mit einer Beitragssatzerhöhung von 0,5 Prozent finanzierbar, wie dies die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben. Allerdings will die Bundesregierung davon 0,1 Prozent für einen Pflegevorsorgefonds abzweigen. „Viel Geld, das für Leistungsverbesserungen nicht zur Verfügung stünde“, so Mascher, die „dadurch die Finanzierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in Frage gestellt sieht".

Die Forderung des VdK und der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist daher eindeutig: „Angesichts des langen Gesetzgebungsverfahrens muss alles unternommen werden, damit Demenzkranke so schnell wie möglich profitieren. Schnell heißt, dass das Gesetz in diesem Jahr verabschiedet wird – und nicht erst in einer zweiten Stufe im nächsten oder im übernächsten Jahr".

Foto: © Alexander Raths - Fotolia.com

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