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Union und SPD einigen sich über Gesundheitsfinanzen

Freitag, 22. November 2013 – Autor: Felix von Billerbeck
Die AG Gesundheit von Union und SPD hat sich heute über wesentliche Punkte in den Feldern Gesundheit und Pflege verständigt. So sollen die Zusatzbeiträge, die Krankenkassen bei angespannter Finanzlage erheben können, abgeschafft werden. In der Pflegeversicherung soll der Beitragssatz in zwei Stufen um insgesamt 0,5 Prozent angehoben werden.
Koalitionsverhandlungen: Ergebnisse in der Gesundheitspolitik

Große Koalition: AG Gesundheit einigt sich auf Eckpunkte – Foto: maunzel - Fotolia

Bei der Finanzierung des Gesundheitssystems hat die AG Gesundheit von Union und SPD heute eine Einigung erzielt. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung soll um 0,5 Prozent in zwei Schritten angehoben werden. Der Beitragssatz liegt heute bei 2,05 Prozent (für Kinderlose bei 2,3 Prozent). Damit sollen rund fünf Milliarden Euro zusätzlich eingenommen werden. Ein erster Anstieg des Beitragssatzes um 0,3 Prozent ist für Anfang 2015 vorgesehen. Damit soll vor allem eine bessere Betreuung der Pflegebedürftigen finanziert werden. Die weitere Erhöhung soll genutzt werden, um einen Pflegeversorgungsfonds aufzubauen, der zukünftige Beitragssatzsteigerungen abmildern soll. Damit hat sich an dieser Stelle die Union durchgesetzt, die den Aufbau einer Kapitalrücklage in der Pflege gefordert hatte. Der Fonds soll im Übrigen von der Bundesbank verwaltet und dem Zugriff der Politik entzogen werden.

Zusatzbeiträge sollen abgeschafft werden 

Die pauschalen Zusatzbeiträge, die die Kassen bei schlechter Finanzlage erheben konnten, werden abgeschafft. Beim heutigen Beitragssatz von 15,5 Prozent tragen die Arbeitnehmer 0,9 Prozent allein. Dieser nur von den Arbeitnehmern zu tragende Anteil soll in den neuen Zusatzbeitrag einfließen, der zukünftig prozentual auf das Arbeitseinkommen erhoben wird. Eine Krankenkasse, die gut wirtschaftet, könnte dann zukünftig ganz auf den Anteil von 0,9 Prozent oder teilweise darauf verzichten. Krankenkassen, denen es finanziell schlecht geht, müssten mehr als 0,9 Prozent verlangen. Für die SPD, die sich hier durchgesetzt hat, stellt dies die Wiedereinführung eines kassenindividuellen Beitragssatzes dar. 

Krankenhausfinanzierung und Präventionsgesetz

Darüber hinaus hat sich die AG Gesundheit von Union und SPD darauf verständigt, bis Ende 2014 eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung auszuhandeln. Klinikschließungen soll durch einen Investitionsfonds in Höhe von 500 Millionen Euro erleichtert werden, mit dem z.B. die Umwandlung einer Klinik in ein Pflegeheim oder Medizinisches Versorgungszentrum unterstützt werden soll. Dies zielt auf unrentable Kliniken ab, die häufig in ländlichen Regionen beheimatet sind und eine Größe von weniger als 300 Betten haben. Das noch im September 2013 im Bundesrat gescheiterte Präventionsgesetz soll überarbeitet werden. Ab 2015 sollen die Ausgaben der Krankenkassen für Gesundheitsprävention und Betriebliche Gesundheitsförderung auf mindestens sieben Euro pro Versicherten steigen.            

Foto: © maunzel - Fotolia.com   

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Pflege

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