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Ungewollt schwanger: Wo Frauen Ärzte zur Abtreibung finden

Mittwoch, 11. September 2019 – Autor:
Ärzte und Krankenhäuser, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfen das auf ihrer Website nicht publik machen, sonst riskieren sie ein Strafverfahren. Eine wichtige Informationsquelle für Frauen in dieser Notsituation ist die Kontaktliste der Bundesärztekammer. Gut fünf Wochen nach dem Start hat sich die Zahl der hier registrierten Ärzte und Einrichtungen mehr als verdoppelt.
Paar sitzt trautig/nachdenklich auf Sofa.

100.986 Schwangerschaftsabbrüche gab es laut Statistischem Bundesamt 2018 in Deutschland. Nur zwei Prozent davon waren medizinisch begründet, fast alle waren ungewollte Schwangerschaften. – Foto: ©fizkes - stock.adobe.com

215 Arztpraxen und Einrichtungen aus allen Bundesländern, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sind gut fünf Wochen nach Beginn des Registrierungsverfahrens auf der offiziellen Informationsliste der Bundesärztekammer (BÄK) erfasst. „Mit der Liste ermöglicht es der Gesetzgeber, dass Ärzte, Krankenhäuser und Einrichtungen über Leistungen zum Schwangerschaftsabbruch informieren können, ohne Gefahr zu laufen, gegen strafrechtliche Vorgaben zu verstoßen“, heißt es bei der Bundesärztekammer. Für betroffene Frauen beziehungsweise Paare ist der Weg zu einem Abbruch damit weniger steinig als bisher.

Orte für Schwangerschaftsabbrüche: Liste wird immer größer

Abgerufen werden kann die Liste auf der Internetseite der Bundesärztekammer (weitere Informationen und Kontakt am Ende dieses Artikels). Dort findet sich auch eine Suchfunktion nach Postleitzahlen und Orten. Die Bundesärztekammer hat den gesetzlichen Auftrag erhalten, diese offizielle  Informationsliste zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzubauen und zu führen. Grundlage dafür ist das Ende März 2019 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“. Die Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter den Voraussetzungen des Paragraphen 218a, Absatz 1 bis 3, Strafgesetzbuch durchführen, befindet sich seit dem Start des Registrierungsverfahrens am 29. Juli 2019 im Aufbau. Sie wird in einem Work-in-Progress-Verfahren kontinuierlich erweitert und wurde jetzt wieder aktualisiert.

Arztpraxen und Kliniken: Freiwillige Registrierung in drei Minuten

Zahlreiche weitere Anträge auf Eintrag in die Liste durchliefen derzeit das Verifizierungsverfahren und würden in der nächsten Aktualisierungsrunde ergänzt, heißt es bei der BÄK weiter. Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraph 218a durchführen, können ihre Aufnahme auf der Website der Ärztekammer beantragen. Die Registrierung ist freiwillig und nimmt laut BÄK etwa drei Minuten Zeit in Anspruch.

Hilfsangebote für Frauen in Schwangerschaftskonflikten:

Informationen zum Schwangerschaftsabbruch, eine Listen mit Einrichtungen, die ihn durchführen  sowie eine Suchfunktion nach Postleitzahlen und Orten bietet die Website der Bundesärztekammer.

Umfangreiche Informationen für den Fall einer ungewollten Schwangerschaft, bei Schwangerschaftskonflikten und zum möglichen Schwangerschaftsabbruch gibt es bei der „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“ (BZgA). Dort finden sich auch die Kontaktdaten von anerkannten Beratungsstellen.

Foto: fotolia.com/fizkes 

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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