Unfälle mit E-Scootern: Kopfverletzungen sind am häufigsten

Ein Helm kann E-Scooter-Fahrer vor schweren Kopfverletzungen schützen – Foto: ©Andrey Popov - stock.adobe.com
E-Scooter: Manche Menschen finden sie innovativ und sehen in ihnen eine umweltschonende Alternative der Mobilität. Andere sind von ihnen vor allem genervt. Wenig beachtet wird dabei meist die Tatsache, dass E-Scooter ein großes Risiko für Unfälle bergen. Denn so praktisch die elektronisch betriebenen Roller zu sein scheinen, sind sie dennoch in ihrer Handhabung nicht so einfach. Darauf macht jetzt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aufmerksam.
Das Unfallgeschehen zeigt: Viele Fahrer unterschätzen die Geräte oder gehen fahrlässig mit ihnen um. „Stürze mit dem E-Scooter ereignen sich häufig bei Fahrten unter Alkoholeinfluss, durch Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder weil die Fahrerinnen und Fahrer die Geschwindigkeit und die Handhabung unterschätzen“, so Anika Wichmann, Unfallchirurgin am Unfallkrankenhaus Berlin.
Unfälle meist durch E-Scooter-Fahrer verschuldet
Das bestätigt auch die Berliner Polizei in einer kürzlich veröffentlichten Statistik: Innerhalb der ersten drei Monate wurden demnach in Berlin 74 Verkehrsunfälle unter der Beteiligung von E-Scootern registriert. In 65 Fällen hatten die Fahrenden die Unfälle selbst verschuldet.
Die Bandbreite der durch Unfälle mit E-Scootern hervorgerufenen Verletzungen ist nach Aussage von Wichmann groß. Sie reicht von leichteren Verletzungen wie Prellungen und Schürfwunden bis hin zu Schädel-Hirn-Traumata und Frakturen im Bereich der Wirbelsäule und der Beine und Füße. „Kopfverletzungen sind nach unserer Erfahrung am häufigsten, außerdem kommt es relativ häufig zu Frakturen. Diese waren vor allem kombiniert mit Weichteildefekten, die schwersten Verletzungen, die wir bislang gesehen haben.“
Einhaltung von Regeln schützt vor Verletzungen
Damit es nicht zuschweren Verletzungen kommt, sollten die Fahrer von E-Scootern folgende Regeln beachten:
- Helme sind zwar keine Pflicht, zur eigenen Sicherheit sollte jedoch immer einer getragen werden.
- Reflektierende Kleidung verringert das Risiko, übersehen zu werden.
- E-Scooter gehören auf Radwege. Wenn diese fehlen, muss die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
- Fahrbahnwechsel und Richtungsänderungen müssen angekündigt werden.
- E-Scooter sind nur für eine Person zugelassen. Personentransport oder Anhänger sind nicht gestattet.
- Vorsicht bei Alkohol am Lenker: Es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren.
- Nicht ablenken lassen: Während der Fahrt nicht aufs Handy blicken oder mit Kopfhörern Musik hören.
Blinker für E-Scooter gefordert
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht noch einen Schritt weiter: „Scooter bräuchten zum Beispiel dringend einen Blinker. Denn im Gegensatz zum Fahrradfahren sollten beim E-Scooterfahren die Hände unbedingt am Lenker bleiben, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Solange Scooter solch grundlegende Sicherheitsstandards nicht erfüllen, raten wir, sie stehen zu lassen und lieber das Rad zu nutzen“, sagt Gregor Doepke, Pressesprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Nicht immer sind E-Scooter geeignetes Verkehrsmittel
Selbst wenn die Scooter abgestellt sind, können sie noch eine Gefahrenquelle sein: Viele Nutzer "parken" die Tretroller fahrlässig mitten auf dem Gehweg. Dort können sie zu Stolperfallen für andere werden, insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Sehbehinderung.
Doepke erklärt: „Unternehmen, die Scooter für Fahrwege im Betrieb anschaffen, müssen die Beschäftigten entsprechend unterweisen. Wir empfehlen aber, Verkehrssicherheit auf allen Wegen zum Thema zu machen. Ist ein E-Scooter zum aktuellen Zeitpunkt das richtige Verkehrsmittel auf dem Weg zur Arbeit oder zum Termin? Solche Diskussionen gehören zu einer guten Kultur der Prävention.“
Foto: © Andrey Popov - Fotolia.com