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TÜV warnt: Langes Arbeiten am Bildschirm schadet den Augen!

Freitag, 24. Oktober 2014 – Autor: Cornelia Wanke
Langes Arbeiten am Bildschirm belastet die Augen – und kann auf Dauer zu Schäden führen. Darauf weist der TÜV Rheinland in einer Pressemitteilung hin. Der TÜV rät deshalb, zwischen Tätigkeiten, die die Augen belasten und anderen Arbeiten abzuwechseln.

Viel Bildschirmarbeit? Davor warnt der TÜV Rheinland!

Mehr als 23 Millionen Menschen arbeiten täglich oder fast täglich mit einem Computer- oftmals mehrere Stunden. Trockene, brennende oder müde Augen können die Folge sein. Abhilfe schafft laut Dr. Wiete Schramm, Fachärztin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland, Tätigkeiten abzuwechseln: „Bei einer Bürotätigkeit sollte möglichst zwischen Aufgaben am Bildschirm und anderen Tätigkeiten wie Telefonieren oder Ablage gewechselt werden. Ist das nicht möglich, entlasten der bewusste Blick in die Ferne oder kurze Pausen die Augen.“

Arbeitgeber sind verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten

Darüber hinaus weist der TÜV darauf hin, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Mitarbeitern die arbeitsmedizinische Vorsorge an Bildschirmgeräten durch den Betriebsarzt anzubieten. „Die Kosten für diese Vorsorgemaßnahme trägt der Arbeitgeber. Neben der Erfassung der aktuellen Beschwerden stehen die Sehschärfe und das Sehvermögen bei der typischen Entfernung zwischen Auge und Monitor von 55 bis 70 Zentimetern im Mittelpunkt der Untersuchung“, heißt es in der Pressemitteilung. Werde festgestellt, dass für die Arbeit an Bildschirmgeräten spezielle Sehhilfen benötigt werden, beteiligt sich der Arbeitgeber an den Kosten. Ergänzend zur Untersuchung der Augen erfolgt eine Beratung zur Ergonomie am Arbeitsplatz.

Monitore sollten laut Arbeitsmedizinern mindestens 17 Zoll messen

Die Ausstattung des Arbeitsplatzes müsse an die Tätigkeit angepasst sein. „Monitore sollten für Büroanwendungen mit grafischer Benutzeroberfläche mindestens 17 Zoll groß, in Höhe und Neigung verstellbar sowie drehbar sein“, wird Arbeitsmedizinerin Schramm zitiert. Ein scharfes Schriftbild und eine flimmerfreie Darstellung unterstützten ein entspanntes Sehen. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten schreibe unter anderem vor, dass Tastatur und Arbeitsfläche reflexionsfrei sein müssen. Die Beleuchtung am Arbeitsplatz dürfe nicht blenden und müsse der Sehaufgabe und dem Sehvermögen der Benutzer angepasst sein. Große Monitore, in Größe und Kontrast einstellbare Bildschirmdarstellungen und spezielle Lesegeräte ermöglichten es auch Arbeitnehmern mit eingeschränkter Sehfähigkeit häufig eine Bürotätigkeit auszuüben.

Foto: contrastwerkstatt - Fotolia

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