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TÜV warnt: Kinderspielzeug besonders gefährlich

Montag, 18. Dezember 2017 – Autor:
In große, strahlende Kinderaugen blicken: Bei Weihnachtsgeschenken für die Kleinen sitzt der Geldbeutel deshalb besonders locker. Aber Achtung, sagt der TÜV: Erwachsene sollten sich nicht täuschen lassen und beim Einkauf aufpassen. Nicht alles, was bunt oder niedlich ist, ist deshalb automatisch unbedenklich.
Kind mit farbigen Klötzchen

Bunt, aber oft riskant: Der TÜV warnt vor gesundheitsgefährdenden Kinderprodukten - und gibt Tipps für einen sichereren Einkauf. – Foto: Alekss - Fotolia

Spielsachen, Klamotten, elektronische Geräte: Produkte für Kinder, so würde man erwarten, sind nicht nur besonders kurios oder originell – sondern ganz sicher auch vertrauenswürdig und besonders streng geprüft. Aber das stimmt so offensichtlich nicht. „Viele Kinderprodukte, die sich auf dem Markt befinden, weisen gesundheitliche Risiken auf“, warnt jetzt der Verband der Technischen Überwachungsvereine in Deutschland (VdTÜV). 2044 Produkte wurden im vergangenen Jahr in der EU als gefährlich eingestuft. Vor ihnen wurde entsprechend gewarnt.

Größte Risiken: Verletzungsgefahr und gefährliche Chemie

Die häufigsten registrierten gefährlichen Produkte sind ausgerechnet Spielsachen mit einem Anteil von 26 Prozent. Dahinter folgen Kleidung, Textilien und Mode-Accessoires mit 13 Prozent. Auf Platz drei liegen elektronische Geräten mit 7 Prozent.  Größte Risikofaktoren sind nach dem EU-Warnsystems Rapex Verletzungsgefahren mit 25 Prozent, chemische Belastungen  mit 23 und Erstickungsgefahren mit 14 Prozent. Das „Rapid Exchange of Information System“ der EU ist ein Schnellwarnsystem für den Verbraucherschutz, in dem gefährliche Verbrauchsgüter aufgelistet und publik gemacht werden.

In der EU: unabhängige Überprüfung von Spielzeug nicht obligatorisch

Anders als etwa in den USA müssen sich Spielsachen in der Europäischen Union, bevor sie in den Handel kommen, nicht obligatorisch einer Sicherheitsüberprüfung durch unabhängige Institutionen stellen. Wenn überhaupt, erfolgt eine Überprüfung auf freiwilliger Basis. Immer wieder gebe es Befunde beispielsweise über krebserregende Stoffe in Babyspielzeug, kritisiert Axel Stepken, Vorsitzender des Präsidiums des VdTÜV. Sein Verband hat anlässlich des bevorstehenden Weihnachtsfestes seine Forderung an die Politik bekräftigt, eine Pflichtprüfung für Spielzeug einzuführen.  Axel Stepken: „Es kann nicht sein, dass wir die Sicherheit von Produkten für Kinder weniger überprüfen als die für Erwachsene.“

Kinderspielzeug sicher auswählen: acht Tipps vom TÜV

  • Riechtest machen: Keine Artikel kaufen, die stark chemisch oder nach Duftstoffen riechen. Denn dies kann ein Hinweis auf Schadstoffe oder Weichmacher sein.
  • Auf Prüfzeichen achten: Unabhängige Stellen wie der TÜV prüfen Produkte auf alle sicherheitsrelevanten Probleme, die bei der Benutzung vorkommen können und vergeben das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit (freiwilliges, gesetzlich geschütztes Prüfzeichen).
  • Bei elektrischem Spielzeug: Batteriefach sollte sich nur mit Werkzeug öffnen lassen. Dies verhindert, dass Kinder mit Batteriesäure oder Schwermetallen in Berührung kommen.
  • Auf Ecken und Kanten achten: Bitten Sie das Verkaufspersonal die Umverpackung zu öffnen, um das Produkt in die Hand nehmen zu können. Achten Sie besonders auf Produkte, die auch für Kinder bis zu drei Jahren vorgesehen sind und entsprechend gekennzeichnet sind.
  • Kuscheltiere oder Stoffpuppen vor dem ersten Gebrauch gemäß Anleitung auf dem Etikett waschen -
    und gut trocknen lassen, um Schimmelpilze zu vermeiden.
  • Lautstärke testen: Spielzeuge, die Geräusche und Töne erzeugen, sind bei Kindern beliebt. Sind sie zu laut, können sie das Gehör von Kindern schädigen.
  • Bedien-, Warn- und Produkthinweise müssen sichtbar sein: Das Produkt muss für den Reklamationsfall über Angaben zum Importeur und Hersteller verfügen. Bedienungs- und Warnhinweise müssen in deutscher Sprache beigefügt, die CE-Kennzeichnung muss erkennbar sein.
  • "Smarte" Spielsachen: Bei Puppen, die mit einer Cloud verbunden sind, oder bei Spiele-Konsolen mit Netzanschluss müssen Eltern Datenschutzeinstellungen für ihre Kinder vornehmen können.

Gefährlich oder nicht? Internet-Datenbank hilft, Produkte selbst zu checken

Wer sicher gehen will, kann vor dem Kauf die Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) besuchen. In dieser Datenbank sind als "gefährlich“ eingestufte Produkte gelistet und über die Suchmaske auffindbar – bekannt gewordene Produktrückrufe, Produktwarnungen, Untersagungsverfügungen und sonstige Informationen zu gefährlichen Einzelprodukten. Dort findet sich auch ein deutschsprachiger Auszug aus den wöchentlichen Alarmmeldungen der EU-Kommission (Rapex).

Foto: © Alekss - Fotolia.com

Hauptkategorie: Medizin
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