TÜV beanstandet jede dritte Lüftungsanlage in öffentlichen Gebäuden

Nur ein Drittel aller vom TÜV überprüften Lüftungsanlagen haben keine Mängel – Foto: © Adobe Stock/ Wellnhofer Designs
Ein Kaufhaus durchzulüften, ist praktisch unmöglich. Umso bedeutsamer, dass die Lüftungsanlagen in einem einwandfreien Zustand sind. Doch die weisen laut einem Bericht des TÜV-Verbands oftmals Mängel auf. Demnach ist im Corona-Jahr 2020 mehr als jede dritte Lüftungsanlage (34,2 %) in prüfpflichtigen Gebäuden wie Hochhäusern, Schulen, Kliniken, Pflegeheimen oder Einkaufszentren von den TÜV-Sachverständigen mit "wesentlichen Mängeln" beanstandet worden. Ein weiteres knappes Drittel (31,5 Prozent) hat "geringfügige Mängel" und nur 34,3 Prozent sind "mängelfrei".
Knapp 18.000 Lüftungsanlagen überprüft
Grundlage des Berichts „Baurechtsreport 2021“ waren Überprüfungen von 17.896 Lüftungsanlagen im laufenden Betrieb von unabhängigen TÜV-Sachverständigen in Deutschland. Dass zwei Drittel aller Lüftungsanlagen Mängel haben, ist schlecht fürs Infektionsgeschehen. Denn das Corona-Virus wird hauptsächlich über Aerosole in der Luft übertragen.
Die hohe Zahl der Beanstandungen zeige, wie wichtig die verbindlichen Prüfungen unabhängiger Stellen in der Gebäudetechnik seien, sagt der Geschäftsführer des TÜV-Verbands Dr. Joachim Bühler. „Einwandfrei funktionierende und optimal eingestellte Lüftungs- und Klimaanlagen schaffen ein gesundes Raumklima und tragen dazu bei, das Risiko von Ansteckungen in Gebäuden zu verringern. Im laufenden Betrieb sei entscheidend, dass Lüftungs- und Klimaanlagen regelmäßig gewartet, richtig eingestellt und Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden. „In Zeiten der Pandemie sollte die Frischluftzufuhr von Lüftungsanlagen erhöht und der Umluftbetrieb vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu senken“, rät Bühler.
Schulen hinken hinterher
In Gebäuden können auch nachträglich Lüftungsanlagen eingebaut oder mobile Luftreiniger aufgestellt werden. Gerade Schulen machen davon noch zu selten Gebrauch, kritisiert Bühler. Dort sei es bisher versäumt worden, „das Infektionsrisiko mit baulichen und technischen Maßnahmen zu senken.“ Stattdessen werde vielerorts im Winter wohl wieder alle 20 Minuten stoßgelüftet.
Prüfungen von Lüftungsanagen durch den TÜV sind unter anderem vorgeschrieben in Krankenhäusern und Pflegeheimen, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäusern, Hotels sowie Verkaufsstätten ab 2.000 Quadratmetern. Ebenso in (privaten) Hochhäuser ab einer Höhe von 22 Metern. Die Regelung findet sich in den Bauordnungen der Bundesländer für so genannte Sonderbauten.