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Trotz Kontaktverbot etwas für Vitamin-D-Haushalt tun

Montag, 30. März 2020 – Autor:
Trotz Kontaktverbot kann man in diesen Tagen etwas für seinen Vitamin-D-Spiegel tun. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Zugleich warnt das Bundesernährungsministerium vor Nahrungsergänzungsmitteln, die gegen eine Infektion mit dem Coronavirus helfen sollen.
Spaziergang, im Grünen, Spazierweg

Tägliche Spaziergänge in der Sonne füllen Vitamin-D-Speicher auf – Foto: ©ArTo - stock.adobe.com

Trotz Kontaktverbot kann man in diesen Tagen etwas für seinen Vitamin-D-Spiegel tun. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Zugleich warnt das Bundesernährungsministerium vor Nahrungsergänzungsmitteln, die gegen eine Infektion mit dem Coronavirus helfen sollen.

In der Zeit von März bis Oktober reicht in Deutschland die Stärke der Sonnenbestrahlung aus, um eine ausreichende Versorgung durch die körpereigene Bildung von Vitamin D über die Haut zu gewährleisten. Kurze Aufenthalte wie Spaziergänge an der frischen Luft mit 15 - 25 Minuten Sonneinstrahlung pro Tag reichen dafür aus, so die DGE.

Trotz Kontaktverbot etwas für Vitamin-D-Haushalt tun

Trotz Kontaktverbot kann man etwas für den Vitamin-D-Haushalt tun. Die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten wird daher auch nur dann empfohlen, wenn eine unzureichende Versorgung nachgewiesen wurde und eine gezielte Verbesserung der Versorgung durch die körpereigene Vitamin-D-Bildung durch Sonnenbestrahlung und Ernährung nicht erreicht wird. Nur dann sollten Supplemente genommen werden – in einer Zufuhrmenge von 20 µg Vitamin D pro Tag.

Für frei verkäufliche Nahrungsergänzungsmittel existieren keine verbindlichen Höchstmengen für den Vitamin D-Gehalt. Allerdings sind nach Ansicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte Produkte nur bis zu einer Tagesdosis von 20 µg Vitamin D (800 i. E.) als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen. Höher dosierte Präparate sind als Arzneimittel anzusehen.

Überdosierung kann an die Nieren gehen

Eine andauernde Überdosierung mit Vitamin-D-Präparaten, die eine Dosis von über 100 µg  (circa 4.000 i. E.) pro Tag enthalten, kann unerwünschte Nebenwirkungen wie Nierensteine oder Nierenverkalkungen hervorrufen. Daher spricht die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit eine tolerierbare Gesamtzufuhr für Vitamin D in Höhe von 100 µg/Tag für Erwachsene und 50 µg/Tag für Kinder von 1 bis 11 Jahren aus. Diese tolerierbaren Gesamtzufuhrmengen pro Tag beziehen sich auf die Vitamin-D-Zufuhr aus allen Lebensmitteln, einschließlich Vitamin-D-Präparate und angereicherte Lebensmittel.

Vitamin-D-Status und Atemwegsinfekte

Epidemiologische Studien geben erste Hinweise auf einen möglichen Zusammenhang zwischen dem Vitamin-D-Status und dem Auftreten von akuten Atemwegsinfekten. Insbesondere bei Personen, die einen Vitamin-D-Mangel (Serumkonzentration von 25(OH)D: < 25 nmol/L) aufweisen, könnte die Einnahme von Vitamin-D-Präparaten in niedriger Dosierung (7,5-100 µg/Tag oder 35-500 µg/Woche) die Häufigkeit von akuten Atemwegsinfekten verringern. Für hohe Einmalgaben an Vitamin D (> 750 µg/Tag) konnte kein Zusammenhang beobachtet werden.

Kein Einfluss auf akute Atemwegsinfekte

In der Behandlung akuter Atemwegsinfekte gab es keinen Einfluss durch die Einnahme von Vitamin–D-Präparaten. Anhand der bisherigen Studienergebnisse kann daher keine generelle Empfehlung für die Einnahme von Vitamin D-Präparaten zur Vorbeugung akuter Atemwegsinfekte ausgesprochen werden.

Es gibt noch keine wissenschaftlichen Studien, die den Zusammenhang der Behandlung oder der Prävention von Vitamin D auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 beziehungsweise eine Erkrankung an COVID-19 untersucht haben. Daher kann diese Frage aus wissenschaftlicher Sicht derzeit nicht beantwortet werden, heißt es bei der DGE.

Nahrungsergänzungsmittel gegen Corona Unsinn

Zugleich werden im Internet derzeit verschiedene Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen sollen. Solche Aussagen seien unzulässig und die Angebote irreführend, warnte jetzt das Bundesernährungsministerium.

Zur Abwehr des Coronavirus angeboten werden etwa Grüntee (beziehungsweise der Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat), Rhodiola (Rosenwurz), Cistus (Zistrosenkraut), Propolis, Kapuzinerkresse und Schwarze Johannisbeere (Blattknospen). Abwehrende Wirkungen werden auch für Nahrungsergänzungsmittel mit Kurkuma und Zimt suggeriert. Das berichten die Verbraucherzentralen (VZ).

Chlordioxidlösung soll helfen

Aktuell kursieren auch unsinnige Tipps dazu, dass man sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen kann. Das ist ein Desinfektionsmittel und dient zum Bleichen von Textilien. Nicht einnehmen, es ist gefährlich, warnen die VZ. Abgesehen davon nützt es auch nichts gegen SARS-CoV-2 ebensowenig wie Arsen in homöopathischen Dosen.

Foto: Adobe Stock/arTo

Hauptkategorie: Corona
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