15. August 2013 . Drucken . Pflege Transparency-Studie sieht Einladung zur Korruption Zu wenig Transparenz und Kontrollen, zu viel Bürokratie: In der Pflege und bei der rechtlichen Betreuung werden in Deutschland Einfallstore für Betrug und Korruption geöffnet. Dies zeigt eine aktuelle Studie von Transparency Deutschland. Fehlende Kontrollen laden dazu ein, das System auszuplündern In der Pflege und Betreuung gibt es jede Menge Möglichkeiten, die Abhängigkeit von Menschen mit Pflegebedarf wirtschaftlich auszubeuten – und sie werden genutzt. So lautet das Fazit der Studie „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung“, die in dieser Woche in Berlin vorgestellt wurde. Für die Untersuchung geführte Expertengespräche hätten gängige Betrugsstrukturen offengelegt, die aus den Milliardenausgaben für die soziale Pflegeversicherung viel Geld abzweigen. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hält eine Vielzahl von Verbesserungen für notwendig, um die wirtschaftliche Ausbeutung der Abhängigkeit pflegebedürftiger Menschen zu verhindern. Transparency-Studie: mehr Rechte für Heimbewohner und Angehörige Heimbewohner und Angehörige hätten laut der Studie als eigentliche Geldgeber der Pflege bis heute keine durchsetzbaren Mitbestimmungsrechte, sondern lediglich Informations- und Anhörungsrechte. Zudem erschweren landesspezifische Heimgesetze Transparenz und Vergleichbarkeit der Leistungen. Transparency Deutschland fordert deshalb, im Bereich der Pflege durchsetzbare Mitbestimmungsrechte der Heimbewohner und Angehörigen einzuführen. Die Ergebnisse der Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sollen künftig für von stationärer Pflege betroffene Menschen und Angehörige einsehbar sein. Zudem fordert die Antikorruptionsorganisation, die sogenannten Transparenzberichte über die Pflegeheime auf einer deutschlandweit einheitlichen Website zu veröffentlichen. Mehr Kontrolle der Betreuer Die Transparency-Studie deckt auch erhebliche Defizite bei der Kontrolle der rechtlichen Betreuung auf: Für die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer gibt es keine berufsrechtlich definierten Zugangskriterien. Es gebe weder ein eindeutiges Berufsbild noch eine besondere Qualifikation und es sei auch für Dritte nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Betreuer von den Betreuungsbehörden ausgewählt würden, so die Autoren der Studie. Berufsbetreuer unterstehen lediglich der gerichtlichen Kontrolle durch Rechtspfleger, der im Durchschnitt für die Aufsicht von fast 1.000 Verfahren zuständig ist. Bei einer Haushaltsauflösung, Immobiliengeschäften oder der Vermögensverwaltung während einer Betreuung sehen die Transparency-Autoren deshalb Möglichkeiten für Betrug und Korruption . Foto: © Peter Atkins - Fotolia.com Autor: Stefan Lummer Hauptkategorie: Pflege Ihnen gefällt dieser Beitrag? Empfehlen Sie uns weiter.
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