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Teures Erbe

Dienstag, 1. Februar 2011 – Autor:
Am 1. Januar 2011 sind das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinG) und das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten. Gesundheitsstadt Berlin sprach mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, Daniel Bahr, über die Ziele der neuen Regelungen - und die Konsequenzen für die Bürger.
Daniel Bahr

Daniel Bahr

Herr Bahr, die Krankenkassenbeiträge steigen seit Jahren. Dennoch gibt es ein Defizit von neun Milliarden Euro bei den Krankenkassen. Woher kommt eigentlich das riesige Defizit?

Bahr:  Das Defizit haben wir noch von der Vorgängerregierung "geerbt". Die Ausgangssitution war die schwerste, die eine neue Führung im Bundesgesundheitsministerium je vorgefunden hat. Vor einem so hohen Defizit stand die gesetzliche Krankenversicherung bisher noch nie. Klar ist, dass demographischer Wandel und medizinisch-technischer Fortschritt Folgen für das Gesundheitssystem haben.

Das heisst die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung steigen?

Bahr:  Ja, und zwar schneller als die beitragspflichtigen Einnahmen. Leistungsausweitungen und Steigerungen fielen höher aus als der Anstieg der Löhne. Dem kann man entgegensteuern, langfristig werden sich die Versicherten aber auf einen Anstieg der Gesundheitsausgaben einstellen müssen.

Und das Loch wollen Sie jetzt mit weiter steigenden Beiträgen stopfen?

Bahr: Der Beitragssatz wurde im Zuge des Konjunkturpakets der Bundesregierung abgesenkt, um die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise abzumildern. Finanziert wurde das aus Steuermitteln. Jetzt, nachdem die Konjunktur wieder Fahrt aufgenommen hat, setzen wir den Beitragssatz wieder auf das Vorkrisenniveau fest. Das ist leider notwendig, um Kürzungen für die Patienten zu vermeiden.

Der Beitrag für Arbeitnehmer wurde von 14,9 auf 15,5 Prozent erhöht. Der Kassenbeitrag der Ar-beitgeber hingegen wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Wie wollen Sie den Bürgern die Beitragser-höhung verkaufen?

Bahr: Künftige, unvermeidliche Kostensteigerungen werden die Krankenkassen über Zusatzbeiträge finanzieren. Bisher belasteten steigende Kosten im Gesundheitswesen automatisch den Arbeitsmarkt. Höhere Beitragssätze, also Lohnzusatzkosten, führten zu weniger Beschäftigung. Und weniger sozialversicherungspflichtige Beschäftigung führte zu Mindereinnahmen der Krankenversicherung, die letztlich wiederum durch höhere Beiträge ausgeglichen werden mussten. Diesen Teufelskreis durchbricht die Finanzierungsreform und sichert so Beschäftigung in Deutschland.

Im Zusammenhang mit dem GKV-FinG ist immer wieder von mehr Gerechtigkeit die Rede. Was ist an der neuen Regelung gerechter?

Bahr: Die einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge werden durch einen fairen und unbürokrati-schen Sozialausgleich ergänzt. Er sorgt dafür, dass niemand überlastet wird. Der Sozialausgleich, so wie wir ihn jetzt eingeführt haben, ist ein erster, wichtiger Schritt hin zu einer transparenteren und gerechteren Finanzierung. Denn er wird über steigende Bundeszuschüsse an die GKV finanziert, also aus Steuermitteln. Dazu tragen - im Gegensatz zur bisherigen Finanzierung - alle bei, die in Deutschland Steuern zahlen, nicht nur die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das halte ich für gerecht.

Sie sagen ausserdem, mit dem Gesetz würden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb geschaffen. Wie bitte soll das funktionieren?

Bahr: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in Euro und Cent macht die Krankenkassen für die Mit-glieder vergleichbar. Jeder kann jetzt Preisunterschiede zwischen den Kassen auf einen Blick erkennen. Das ist transparent. Der Zusatzbeitrag ist also ein starkes Preissignal und zwingt die Kassen untereinander in den Wettbewerb um bessere Preise und bessere Leistungen.

Die Neuregelung sieht Einnahmeverbesserungen für die Krankenkassen bei geringeren Ausgaben vor. Wo wird gespart?

Bahr: Die Reform kommt ohne Leistungsbeschränkungen für die Versicherten aus - das ist ein grosser Erfolg. Bei einem so hohen Defizit war aber klar, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten müssen, also etwa auch die Arbeitgeber und die Rentenversicherung, ebenso wie die Pharmaindustrie. Wir haben die Honorarzuwächse bei den Ärzten begrenzt, die Abschläge der Arzneimittelhersteller erhöht. Insbesondere bei Arzneiausgaben wird durch unseren Paradigmenwechsel gespart. Auch der Vertrieb, also Grosshändler und Apotheken, müssen Einschnitte hinnehmen.

Bezeichnen Sie etwa das AMNOG als Paradigmenwechsel?

Bahr: Ja, mit dem AMNOG haben wir einen echten Paradigmenwechsel geschafft, auf den wir stolz sind. Erstmals können die Arzneimittelhersteller die Preise für ihre Medikamente nicht mehr nach Belieben festsetzen. Für neu zugelassene Arzneimittel müssen sie künftig erst einmal den Nachweis erbringen, dass das neue Medikament einen Zusatznutzen gegenüber schon erhältlichen hat. Ansonsten wird nur der Preis gezahlt, der auch für andere, vergleichbare Medikamente bezahlt wird. Hat das Medikament einen Zusatznutzen, also neue Wirkstoffe, muss der Hersteller gemeinsam mit den Krankenkassen einen Preis verhandeln.

Im Bereich der Arzneimittel wollen Sie- u. a. mit Hilfe des AMNOG - Einsparungen für die GKV in Höhe von 2,2 Milliarden erzielen. Gleichzeitig versprechen Sie, dass die Patienten künftig einen schnellen Zugang zu neuen, innovativen Arzneimitteln erhalten. Wie geht das zusammen?

Bahr: Es bleibt dabei, dass alle Patienten Zugang zu allen Arzneimitteln unmittelbar nach ihrer Markteinführung haben. Das ist auch im europäischen Vergleich durchaus nicht selbstverständlich. Aber wegen der jetzt geforderten schnellen Bewertung des Zusatznutzens und der Preisverhandlungen werden die Hersteller künftig keine überhöhten Preise mehr verlangen können für Medikamente, die zwar neu, aber nicht unbedingt besser sind als das, was bereits auf dem Markt ist.

Was ändert sich durch das neue Gesetz für die Patienten?

Bahr: Die Patienten haben weiterhin unmittelbar Zugang zu den besten Medikamenten. Bei den Rabattverträgen der Krankenkassen haben wir jetzt sogar mehr Wahlfreiheit für die Patienten. Es bleibt zwar dabei, dass bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln die Apotheke bevorzugt dasjenige abgeben muss, für das die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag mit dem Hersteller geschlossen hat. Jetzt können Versicherte aber dennoch ihr Wunschpräparat in der Apotheke erhalten, wenn sie bereit sind, den Differenzbetrag selbst zu zahlen.

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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