Telemedizin-Anbieter erwarten Aufwind in Deutschland
David Meinertz, Jurist und Chef der Online-Arztpraxis DrEd mit Sitz in England freut sich: „Wir begrüßen die Entscheidung der Bundesärztekammer, den deutschen Gesundheitsmarkt für die telemedizinische Erstbehandlung von Patienten zu öffnen. So können endlich auch Ärzte in Deutschland Patienten aus der Ferne behandeln, ohne dass diese erst in die Arztpraxis kommen müssen.”
Bisher sah das Fernbehandlungsverbot in der Musterberufsordnung der Ärzte vor, dass ein Arzt einen Patienten nur dann per Telefon, Videosprechstunde oder online behandeln darf, wenn er ihn vorher mindestens einmal persönlich gesehen hatte.
Ärztetag lockert Fernbehandlungsverbot
Der Deutsche Ärztetag in Erfurt hat diese Regelung in der vergangenen Woche aufgehoben. Die bundesweite Rahmenbestimmung regelt nun, dass eine ausschließliche Beratung oder Behandlung über Kommunikationsmedien im Einzelfall erlaubt ist. Voraussetzungen sind, dass die ausschließliche Fernbehandlung ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Zudem müssen die Patienten über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt werden.
„Es gibt viele Indikationen, die sich erwiesenermaßen sehr gut aus der Ferne behandeln lassen“, meint Meinertz. Mit dieser Meinung steht er bei weitem nicht allein. Der Beschluss des Ärztetages lockte zahlreiche weitere Telemedizin-Anbieter wie patientus oder Medi24 aus der Reserve.
Telemedizin-Anbieter und Krankenkassen nähern sich an
Doch auch Krankenkassen in Deutschland begrüßten die Lockerung der Rahmenbestimmung. So kündigte etwa die AOK Nordost an, dass sie die psychotherapeutischen Videosprechstunden in ihrem Berliner Centrum für Gesundheit deutlich ausweiten will. Barmer-Chef Dr. Christoph Straub erwartet durch den Beschluss „große Chancen für eine weitere Säule der Versorgung“. Sie fördere die rasche Abklärung allgemeiner Beschwerden, aber vor allem die intensivere Betreuung immobiler Patienten. Straub forderte allerdings auch, dass eine bundesweit einheitliche Regelung in Kraft treten müsse.
Denn maßgeblich für das Berufsrecht der Ärzte in Deutschland ist letztendlich nicht der Beschluss des Ärztetages. Bevor er in der Praxis greifen kann, müssen die Landesärztekammern ihre Berufsordnungen entsprechend ändern. Ob alle Landesärztekammern den Bundesvorgaben folgen bleibt abzuwarten. Die Brandenburger Kammer etwa hatte im Vorfeld laut vor einer Lockerung des Fernbehandlungsverbots gewarnt.
Derweil ist David Meinertz mit seinen Plänen schon einen Schritt weiter: „Die Erstattung telemedizinischer Leistungen ist der nächste logische Schritt, um Patienten den Zugang zu Online-Beratungen und Behandlungen zu erleichtern”, so der DrEd-CEO.
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