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Telefonische Psychotherapie auch für Neupatienten gefordert

Montag, 9. November 2020 – Autor: anvo
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass eine telefonische psychotherapeutische Beratung auch für Neupatienten möglich sein soll. Bisher ist sie nur für Patienten erlaubt, die bereits in Behandlung sind.
telefonische Psychotherapie

Psychotherapeutische Beratungen am Telefon können für viele Menschen eine wirkungsvolle Hilfe sein – Foto: ©agenturfotografin - stock.adobe.com

Mit der Coronakrise nehmen auch psychische Erkrankungen zu. Für Menschen, die zurzeit aus Angst vor Ansteckung den Weg in eine Praxis scheuen, bieten fast alle Psychotherapeuten inzwischen eine Video- oder Telefonbehandlung an. Neupatienten sind allerdings von einer telefonischen Beratung ausgeschlossen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert dies nun.

„Der Ausschluss von Neuerkrankten von der psychotherapeutischen Telefonversorgung ist befremdlich“, stellt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz fest. „In einem sozialen Gesundheitssystem muss jede Kranke Anspruch auf professionelle Hilfe haben.“

Videobehandlung nicht für jeden möglich

Die BPtK kritisiert auch, dass der zeitliche Rahmen für die telefonischen Beratungen zu eng gesteckt ist. Nach dem Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands sind bis zu 200 Minuten pro Patient und Quartal am Telefon erlaubt. „Für eine intensivere Behandlung stark belasteter Patient*innen reicht dies nicht aus“, kritisiert Munz.

Insbesondere ältere Menschen brauchen Beratung und Unterstützung per Telefon, weil sie aus Sorge vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 nicht in die Praxen kommen wollen und häufig nicht über die technische Ausstattung für Internetgespräche verfügen. Doch auch Kinder und Jugendliche können vom Ausschluss der Telefonbehandlung betroffen sein, wenn sich ihre Familien die technische Ausrüstung nicht leisten können, um sich per Videogespräch von einem Psychotherapeuten beraten und behandeln zu lassen.

Akutbehandlung per Video nicht erlaubt

„Die gemeinsame Selbstverwaltung muss in diesen Notzeiten dringend wieder die psychotherapeutische Telefonberatung und -behandlung für alle Patient*innen ermöglichen“, so Munz. Unerklärlich ist für die BPtK außerdem, dass die Akutbehandlung nicht per Video erbracht werden kann. Gerade sie gäbe die Möglichkeit, mit bis zu 24-mal 25 Minuten sehr schnell in akuten Krisen helfen zu können. „Eine patientenorientierte Lösung wäre es, während der Corona-Pandemie psychotherapeutische Leistungen generell auch per Telefon erbringen zu können.“

Psychotherapeutische Praxen beraten und behandeln auch während der Corona-Pandemie. Um einen ersten Termin zu bekommen, können sich Patienten direkt an eine Praxis wenden. Außerdem hilft die bundesweite Hotline 116 117 dabei, einen freien Termin bei einem Psychotherapeuten zu finden.

Foto: Adobe Stock / agenturfotografin

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin
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