Tattoos „weglasern“: Wie es geht und was es kostet
Der Name der Ex-Geliebten, Sternchen, Delfine, Fabelwesen oder das berüchtigte „Arschgeweih“: Jeder fünfte Erwachsene in Deutschland trägt heute eine Tätowierung auf der Haut. Bei den 25- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte. Mit der steigenden Popularität der Tattoos steigt auch die Zahl derer, die man wieder loswerden will.
Als besonders ausgereifte und Erfolg versprechende Methode gilt die Entfernung per Laserbehandlung. Waren bisher (und sind im Moment noch) Tattoo-Studios, Kosmetiker und andere Anbieter berechtigt, Tätowierungen mit Laserbehandlungen zu entfernen, soll dies ab Ende 2020 nur noch approbierten Ärzten mit entsprechender Weiterbildung erlaubt sein. Grund dafür: Bei der Entfernung von Tätowierungen kommt Laserstrahlung höchster Risikoklassen zum Einsatz. „An der Haut besteht bei der Behandlung mit Laserstrahlung grundsätzlich die Gefahr der Verbrennung oder Narbenbildung. Bei unsachgemäßer Anwendung können bleibende Schäden entstehen“, sagt Gerd Kautz, Dermatologe und Mit-Ausarbeiter des seit 2019 neu gefassten Strahlenschutzrechts. Deshalb dürfen nach dem neuen Strahlenschutzrecht ab Ende dieses Jahres nur noch Ärzte unerwünschte Hautphänomene „weglasern“.
Tattoos weglasern: Grundsätzlich keine Kassenleistung
Auch wenn das Weglasern eine medizinische Prozedur ist: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür grundsätzlich nicht. Sowohl das Tätowieren als auch das mögliche Entfernen gelten als eine Art Schönheitsoperation und damit als Privatsache, die nicht die Solidargemeinschaft zu belasten hat. Nur in absoluten Einzelfällen haben Krankenkassen die Kosten in der Vergangenheit dafür übernommen. Als schillerndstes Beispiel gilt der Fall einer Zwangsprostituierten, die von ihren Zuhältern wie ein Stück Vieh am Hals mit einem Tattoo als deren Eigentum markiert wurde. Das gewaltsam angebrachte Tattoo lautete auf „DH2“, „Die Heiligen Zwei“; das war der Szenename der Zuhälter. Selbst hier zahlte die Kasse erst nach einer Klage und nachdem das Sozialgerichts Düsseldorf die Tattooentfernung in diesem sehr speziellen Einzelfall als „Krankenbehandlung“ anerkannt hatte.
Tattooentfernung: Wovon die Kosten abhängen
- Art der Tätowierung (Profi- oder Laien-Tattoo)
- Alter der Tätowierung
- Größe und Körperstelle
- Hauttyp
- Stichtiefe/Qualität
- Farbenvielfalt (einfarbig/mehrfarbig)
- Farbmenge (Pigmentdichte)
- Alter des Tattoos
- Auswahl des Lasersystems (Pico-/Nano-Laser)
(Quellen: doc-tattoooentfernung.com, tattoolos.com)
Faustregel: Entfernung kostet das Zehnfache eines Tattoos
Die Entfernung von Tattoos fordert ihren Trägern viel Zeit, Geduld, Geld und Tapferkeit ab. Für eine professionelle Tattoo-Entfernung sind dem Fachportal „tattoolos.com“ zufolge acht bis zwölf Laserbehandlungen zu veranschlagen. Nach einer Information der AOK können, je nach Motiv, bis zu 20 Sitzungen nötig sein. Damit der Körper die Behandlung verkraften kann, sollten zwischen den einzelnen Terminen vier bis sechs Wochen Abstand liegen. Laut dem Fachportal „tattoolos.com“ kann als Faustregel für die Kosten gelten: „Eine erfolgreiche Tattooentfernung kostet ungefähr das Zehnfache des Preises, der für die Tätowierung selbst bezahlt wurde.“
Behandlungsbeispiele:
Kleines Schulter-Tattoo
- Motiv: Stern, Größe: 3,5 mal 3,5 cm
- Ausführung: professionell
- Alter: sechs Jahre
- Verfahren: PicoSure Alexandrit-Laser von Cynosure
- Behandlungsdauer: sechs Sitzungen über neun Monate
- Kosten: Kategorie B (501 bis 1.000 Euro)
- Ausführung: Hautmedizin Kelkheim
Großflächiges Oberarm-Tattoo
- Motiv: Drachenartiges Fabelwesen
- Ausführung: professionell
- Alter: 3,5 Jahre
- Verfahren: Q-Switched Nd:YAG Lasersystem BiAxis QS von HLS
- Behandlungsdauer: 15 Sitzungen über eindreiviertel Jahre
- Kosten: Kategorie C (über 1000 Euro)
- Ausführung: Hautärztin Birgit Farthmann
Tattooentfernung beim Arzt: Es beginnt mit einer Probebehandlung
So individuell eine Tätowierung ist – so individuell ist die Entfernungsprozedur. Die persönliche körperliche Konstitution ist mitentscheidend für den Farbabbau und den Heilungsprozess. Bevor der Dermatologe beziehungsweise Laserologe mit der Lasertherapie beginnt, erhält der Klient ein persönliches Beratungsgespräch, bei dem ein kleines Tattoo-Areal zur Probe behandelt werden sollte. Erst danach kann der Arzt ungefähr einschätzen, wie viele Behandlungswiederholungen für eine komplette Entfernung der Tätowierung zu veranschlagen sind. Daraufhin erstellt der Arzt ein individuelles und persönliches Angebot, das auch diagnostische und therapeutische Maßnahmen und Leistungen beinhalten kann.
Tattoo-Entfernung: Laser zerschießt die Farbpigmente
Entscheidend für den Behandlungserfolg ist die Wellenlänge des Lasers, die auf die Farbe der Farbpigmente abgestimmt sein muss. Durch diese passenden Laserstrahlen werden die Farbstoffpartikel in kleine Teile zerschossen und in Folge vom Körper abtransportiert oder abgebaut. Bei der Zerstörung mancher Pigmente allerdings können nach Auskunft des Bundesamts für Strahlenschutz giftige und krebserregende Verbindungen wie Blausäure oder Benzol entstehen. Vor allem bei komplexen, mehrfarbigen Tätowierungen müssen sich die Klienten auf mehrere Behandlungsrunden einstellen.
„Entfernung nicht garantiert rückstandsfrei“
Lasern (nichtionisierende Strahlung) ist nach Auskunft der Haut- und Laserklinik Dr. Kautz im rheinland-pfälzischen Konz eine der gängigsten Therapiemethoden zur Tattoo-Entfernung. Gründe dafür sind die sehr guten Ergebnisse, die guten Verträglichkeit und der hohe Entwicklungsstand dieser Methode. Ein Vertreter der neuesten Gerätegeneration beispielsweise ist der sogenannte Pikosekunden-Laser. Bei fachgerechter Anwendung entstehen kaum Schmerzen und Narben, die Tattoos können ohne Betäubung entfernt werden. Trotzdem: Genauso jungfräulich wie vorher wird die Haut im Regelfall nie mehr aussehen. Die AOK weist Betroffene darauf hin, sich keinen Illusionen hinzugeben: „Die Entfernung mittels Laser ist zwar prinzipiell möglich, aber nicht garantiert rückstandsfrei.“
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