Tattoo-Entfernung bald nur noch beim Arzt?
Ein Tattoo, das dem Träger zunächst oft schick und trendy vorkommt, wird nicht selten nach einiger Zeit zum Grund für große Reue. Manchmal kommt diese auch schon kurz nach der Tätowierung, zum Beispiel, wenn die Zeichnung so ganz anders ausgefallen ist, als man es sich vorgestellt hat. Viele glauben dann, sie könnten das Tattoo schnell weglasern lassen – doch so einfach ist das nicht. Die Prozedur ist nicht nur teuer und schmerzhaft, sondern bringt manchmal auch nicht den erhofften Erfolg. Weil das Verfahren zudem nicht ohne Risiko ist, soll es nach Aussage der Bundesregierung bald nur noch Fachärzten vorbehalten sein.
Bisher ist die gewerbliche Anwendung von Lasergeräten jedem erlaubt, auch ohne dass eine spezifische Qualifikation vorgewiesen wird, und das, „obwohl derartige Anwendungen mit erheblichen gesundheitlichen Risiken für die zu behandelnden Personen verbunden sind“, wie eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe betont.
Strahlenschutzrecht soll geändert werden
Für die Durchführung von Laserbehandlungen sei fachärztliche Expertise erforderlich, so die Sprecherin. Dennoch kann zurzeit auch beispielsweise eine Kosmetikerin die Behandlung anbieten. Das soll sich nun ändern. Die Bundesregierung will dazu das Strahlenzschutzrecht überarbeiten. Konkret geändert werden soll Artikel 4 der Verordnung, in welchem der Schutz vor nichtionisierender Strahlung, die zu kosmetischen oder anderen nichtmedizinischen Zwecken angewendet wird, geregelt wird. Experten fordern schon länger, dass die Laserbehandlung von Tattoos nur bei spezialisierten und erfahrenen Hautärzten oder Fachärzten für Plastische oder Ästhetische Chirurgie durchgeführt werden dürfen.
Laserbehandlungen sind nicht ungefährlich
Bei der Entfernung von Tätowierungen geben die Laser aus kurzer Entfernung Lichtblitze ab, die in die Haut eindringen und dort die Pigmente in kleine Bruchstücke spalten sollen. Dabei verlieren die Pigmente ihre Farbe, und ein Teil der Bruchstücke wird über das Lymphsystem und schließlich über Niere und Darm ausgeschieden.
Was relativ einfach klingt, ist es jedoch nicht. Zum einen ist die Behandlung nicht ungefährlich. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) konnte zeigen, dass die Bruchstücke, die beim Lasern entstehen, giftig und sogar krebserregend sein können. So können bei einer Laser-Behandlung der Farbe Blau krebserregende Produkte wie Benzol und Benzonitril sowie das Zellgift Blausäure entstehen. Bei großflächige Tätowierungen kann es dann zu Konzentrationen kommen, die zu Zellschäden in der Haut führen. Auch können sich in den Tattoos bösartige Hautveränderungen wie Melanome verstecken. Dies kann nur ein Facharzt diagnostizieren.
Behandlung nicht immer erfolgreich
Wie erfolgreich eine Behandlung ist, hängt vor allem auch von der Farbe ab. Während sich Schwarz und Rot recht gut entfernen lassen und auch Blau und Grün oft behandelbar sind, wird es bei Gelb, Braun und Violett meist sehr schwierig. Von heute auf morgen lassen sich die ungeliebten Tattoos sowieso nicht entfernen. Meist sind etwa 15 Behandlungen über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren notwendig. Die Kosten trägt der Betroffene meist selbst. Nur in Ausnahmefällen übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
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