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Tarifvertrag an der Charité in Kraft getreten

Freitag, 3. Juni 2016 – Autor:
Der Ende April zwischen Charité und ver.di abgeschlossene Tarifvertrag tritt sofort in Kraft. Alle Gremien haben inzwischen zugestimmt. Für die Charité ist die Umsetzung ein finanzieller Kraftakt.
Gilt als bundesweit einmalig: Der Tarifabschluss an der Charité sieht eine Aufstockung des Pflegepersonals vor

Gilt als bundesweit einmalig: Der Tarifabschluss an der Charité sieht eine Aufstockung des Pflegepersonals vor – Foto: sudok1 - Fotolia

Fünf Prozent mehr Pflegepersonal und ein deutlich höherer Personalschlüssel auf Intensivstationen und in der Kinderheilkunde – das sind die wichtigsten Kennzeichen des neuen Tarifvertrags an der Charité. Der Ende April zwischen dem Universitätsklinikum und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossene Tarifvertrag tritt ab sofort in Kraft. Das teilte die Charité am Donnerstag mit, nachdem nun auch der Aufsichtsrat der Charité und der ver.di Bundesvorstand dem Vertragswerk zugestimmt hatten.

Sandra Scheeres, Aufsichtsratsvorsitzende der Charité und Wissenschaftssenatorin, bezeichnete die Einigung als wegweisend und beispielgebend. „Die Umsetzung ist jedoch für die Charité ein finanzieller Kraftakt“, sagte sie. „Wir brauchen endlich eine ausreichende Finanzierung für die notwendige Zahl an Pflegekräften. Hier sind die Gesundheitspolitiker auf Bundes- und Landesebene sowie die Krankenkassen in der Pflicht.“

Personelle Ausstattung spürbar verbessert

Durch das Fallpauschalensystem haben Kliniken wenig finanziellen Spielraum. An der Charité kommt wie bei allen Universitätskliniken dazu, dass dort besonders aufwändige und teure Fälle behandelt werden. In der Vergütung werden diese Extremkostenfälle jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Darum gilt der Abschluss in Berlin als bundesweit einmalig. Er sieht eine Mindestbesetzung im Bereich der Intensivpflege, der Kinderheilkunde und der stationären Erwachsenenpflege vor. „Mit diesem Tarifvertrag verbessern wir die personelle Ausstattung spürbar – was auch notwendig ist", sagte der Ärztliche Direktor der Charité Prof. Dr. Ulrich Frei am Donnerstag.

Auf Intensivstationen wird nach Schweregraden differenziert

Im Bereich der Intensivpflege wendet die Charité eine hausinterne Qualitätsrichtlinie an, die nach dem Schweregrad der Patienten differenziert, mindestens aber eine einer Pflegekraft für zwei Patienten vorschreibt. Auf normalen Stationen wird das Pflegepersonal um fünf Prozent aufgestockt. Bei besonderen Belastungen kann zusätzliches Personal angefordert werden.

Die Verhandlungsführerin von ver.di Meike Jäger konnte zwar nicht alle Forderungen ihrer Gewerkschaft durchsetzen. Dennoch sieht sie in dem Tarifvertrag einen "Meilenstein für verbesserte Arbeitsbedingungen an der Charité."

Dem jetzt in Kraft getretenen Tarifvertrag ging ein fast vier Jahre dauernder Verhandlungsmarathon voraus.

Foto: © sudok1 - Fotolia.com

Hauptkategorien: Berlin , Gesundheitspolitik
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