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Ladenkassen, Empfangstresen, Schalterhallen in Banken oder Behörden: Beschäftigte an Orten mit Kundenverkehr sind einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt. Am Fraunhofer-Institut für Bauphysik (IBP) haben Klimatisierungsexperten jetzt eine Art Luftdusche entwickelt, die potenziell infektiöse Raumluft von solchen Arbeitsplätzen fernhalten soll: durch einen virusfreien Luftstrom von oben.
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Bislang sind zwei Impfstoffe in Deutschland zugelassen, von Biontech/Pfizer und Moderna. Der Impfstoff von AstraZeneca könnte ab Ende Januar erhältlich sein. Das unterscheidet die Impfstoffe.
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An der Charité und den Vivantes-Kliniken werden SARS-CoV-2-positive Proben ab sofort zusätzlich auf die beiden Mutationen aus England und Südafrika getestet. Beide Virusvarianten gelten als ansteckender.
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Zu Beginn der Covid-19-Pandemie wurde öfter behauptet, die Krankheit sei nicht viel schlimmer als eine Grippe. Das stimmt nicht, sie ist fünfmal tödlicher.
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Eine Impfpflicht wird es laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht geben. Arbeitsrechtler beurteilen das für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Pflegekräfte jedoch anders. Das Arbeitsrecht sieht nämlich einen Passus vor, der praktisch einem Impfzwang gleich käme.
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Der Start der COVID-19-Impfungen ist verbunden mit Hoffnungen, Skepsis, Geduldsproben, Unsicherheit – und gut gemeinten Warnungen, die offenbar aber nicht in jedem Fall stimmen. Die Fachgesellschaft der Rheumatologen wirft Krankenkassen, Medien und sogar Landesregierungen „Falschinformation“ vor, wenn sie vor der Impfung von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen warnen – und empfiehlt sie „ausdrücklich“.
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Die Herstellung von COVID-19-Impfstoffen läuft auf Hochtouren. Trotzdem sind die Einzeldosen 14 Tage nach Start der Kampagne noch knapp – und dies wird noch eine Weile so bleiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt deshalb: Es wird verimpft, was da ist. Anders in Berlin: Hier will die Gesundheitssenatorin Impfwilligen die Freiheit einräumen, selbst zu wählen. Denn ein paar feine Unterschiede gibt es doch.
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Die Diskussion um Sonderrechte für Geimpfte ist in vollem Gange. Zwar weisen Politiker derartige Überlegungen zurück. Doch die Rechtslage erlaubt zum Beispiel einem Gastwirt, einen Impfpass seiner Gäste zu verlangen – und nicht Geimpfte zurückzuweisen.
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Bei einer Covid-19-Erkrankung sind nicht nur die Atemwege betroffen. Die Patienten zeigen auch eine verstärkte Neigung zu Thrombosen, die im Auge behalten werden sollten. Dennoch raten Experten der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG) von einer prophylaktischen Therapie mit Aspirin ab.
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