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Eine Impfpflicht wird es laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht geben. Arbeitsrechtler beurteilen das für bestimmte Berufsgruppen wie etwa Pflegekräfte jedoch anders. Das Arbeitsrecht sieht nämlich einen Passus vor, der praktisch einem Impfzwang gleich käme.
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Der Start der COVID-19-Impfungen ist verbunden mit Hoffnungen, Skepsis, Geduldsproben, Unsicherheit – und gut gemeinten Warnungen, die offenbar aber nicht in jedem Fall stimmen. Die Fachgesellschaft der Rheumatologen wirft Krankenkassen, Medien und sogar Landesregierungen „Falschinformation“ vor, wenn sie vor der Impfung von Menschen mit entzündlich-rheumatischen Erkrankungen warnen – und empfiehlt sie „ausdrücklich“.
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Die Herstellung von COVID-19-Impfstoffen läuft auf Hochtouren. Trotzdem sind die Einzeldosen 14 Tage nach Start der Kampagne noch knapp – und dies wird noch eine Weile so bleiben. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt deshalb: Es wird verimpft, was da ist. Anders in Berlin: Hier will die Gesundheitssenatorin Impfwilligen die Freiheit einräumen, selbst zu wählen. Denn ein paar feine Unterschiede gibt es doch.
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Die Diskussion um Sonderrechte für Geimpfte ist in vollem Gange. Zwar weisen Politiker derartige Überlegungen zurück. Doch die Rechtslage erlaubt zum Beispiel einem Gastwirt, einen Impfpass seiner Gäste zu verlangen – und nicht Geimpfte zurückzuweisen.
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Bei einer Covid-19-Erkrankung sind nicht nur die Atemwege betroffen. Die Patienten zeigen auch eine verstärkte Neigung zu Thrombosen, die im Auge behalten werden sollten. Dennoch raten Experten der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie und Gefäßmedizin e.V. (DGG) von einer prophylaktischen Therapie mit Aspirin ab.
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Im Kampf gegen COVID-19 sorgen drei verschiedene Impfstofftypen für Schlagzeilen, weil ihre Zulassung in einzelnen Ländern oder Regionen der Welt schon erfolgt ist oder kurz bevorsteht. Gemeinsam haben sie, dass sie im Körper die Produktion von Antikörpern anregen sollen. Im Schatten dieses Hypes wird in einer kleinen deutschen Universitätsstadt ein vierter Impfstoff erprobt, der völlig anders tickt.
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Die COVID-19-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna haben in Studien eine Wirksamkeit von 95 bzw. 94 Prozent gezeigt. Doch was bedeutet das und wie wurden die Ergebnisse eigentlich ermittelt?
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Auf dem Weg zur Zulassung hat ein möglicher COVID-19-Impfstoff aus deutscher Entwicklung einen Rückschlag einstecken müssen. Der Vektorimpfstoff von IDT Biologika und Deutschem Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) erwies sich in der ersten klinischen Prüfung zwar als gut verträglich und arm an Nebenwirkungen. Allerdings immunisiert er offenbar nicht so stark wie erwartet.
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Es gibt keine hundertprozentige Sicherheit, dass die Mutation B 1.1.7. aus England ansteckender und gefährlicher ist als andere SARS-COV-2-Varianten. Doch etliche Indizien deuten darauf hin. Die Mutante aus Südafrika gilt sogar als noch gefährlicher.
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