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Fußboden, Küchentisch, Schaukelstuhl oder sogar das eigene Bett: Im improvisierten Homeoffice entstehen ungeahnte neue Arbeitsorte. Für stundenlanges Arbeiten sind sie aber oft nicht konzipiert. Die dauerhafte Arbeit im Homeoffice kann deshalb etwa zu Verspannungen und Schmerzen im Bewegungsapparat führen, denen man aber vorbeugen kann. Ein Beispiel: der „Mausarm".
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Bei Mitarbeitern des Gesundheitswesens wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 als „Berufskrankheit“ beziehungsweise „Arbeitsunfall“ anerkannt. Im Krankheitsfall übernimmt die Berufsgenossenschaft nach eigenen Angaben die Behandlungskosten – und bei Spätfolgen auch die für Reha-Maßnahmen.
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Menschen, die überwiegend im Freien arbeiten, haben ein doppelt so hohes Risiko an einem Basalzellkarzinom zu erkranken, wie neueste Studiendaten zeigen. Nach dem Plattenepithelkarzinom könnte diese Form des weißen Hautkrebses künftig auch als Berufskrankheit anerkannt werden, meinen die Studienleiter.
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Auch in Corona-Zeiten können Dienstreisen ins Ausland nötig werden, doch sie sind nicht ohne Risiko. Länder verhängen Einreisebeschränkungen, Ausgangssperren, Quarantäneregeln – und die können sich in kürzester Zeit ändern. Auch ist die medizinische Versorgung nicht überall garantiert und gut. Eine Checkliste der DGUV mit Tipps: Worauf Betriebe achten sollten, wenn sie Beschäftigte ins Ausland entsenden.
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UV-Strahlung ist einer der Hauptrisikofaktoren für schwarzen Hautkrebs. Wenn im Sommer die Tage lang sind und die Sonne intensiv scheint, ist Hautkrebsvorbeugung deshalb besonders wichtig. Was aber oft vergessen wird: Sonne ist nicht nur am Strand – Sonne ist überall.
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Von der Autoindustrie bis zum Supermarkt: Betriebliche Ersthelfer müssen fit sein, um Kollegen oder Kunden im Notfall professionell zu helfen und Leben zu retten. Fortbildung alle zwei Jahre ist deshalb Pflicht. Nur: Zum Erste-Hilfe-Seminar gehen bei Corona-Ansteckungsgefahr? „Absagen“, empfiehlt jetzt ganz offiziell die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).
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Aus Gründen des Infektionsschutzes arbeiten Massen von Erwerbstätigen jetzt plötzlich im „Homeoffice“ – aber damit oft an keinem ergonomisch eingerichteten Tele-Arbeitsplatz. Wer ein paar Regeln beachtet und Stuhl und Tisch richtig einstellt, kann Fehlhaltungen und Rückenschmerzen vorbeugen – sogar wenn kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht und der Küchentisch als Lösung herhalten muss.
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Rückenschmerzen sind eine Volkskrankheit. Sie entstehen meist als Folge von einseitiger Belastung, langem Sitzen oder Fehlhaltungen. Arbeitnehmer, die körperlich arbeiten, Männer und Ältere sind besonders oft deswegen krankgeschrieben. Dabei kann man Rückenschmerzen vorbeugen: durch viel Bewegung, rückenfreundliche Arbeitstechniken – und ergonomische Sessel oder Betten.
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Jede siebte Vollzeitkraft in Deutschland verbringt mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Freien. Doch eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zeigt: Nur jeder Dritte wird von seinem Arbeitgeber geschult oder informiert, wie er das Hautkrebsrisiko oder andere Gefährdungen minimieren kann.
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Jeder Sechste, der nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung eine Reha beantragt, bekommt von den Sozialversicherungsträgern einen Ablehnungsbescheid. Der Verbraucher-Ratgeber „Finanztip“ rät, sich zu wehren, denn: Jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich.
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