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Systemische Therapie ab 2020 als neue Kassenleistung

Dienstag, 26. November 2019 – Autor:
Die Systemische Therapie wird gesetzlich krankenversicherten Patienten ab Juli 2020 als neue Therapieform zur Verfügung stehen. Der G-BA hat sie als Kassenleistung zugelassen.
Familienaufstellung, Systemische Therapie, Psychotherapie

Kassenpatienten können ab 2020 die Systemische Therapie als Behandlungsform wählen

Die Systemische Therapie wird den gesetzlich krankenversicherten Patienten voraussichtlich ab Juli 2020 als neue Therapieform zur Verfügung stehen - neben Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Therapie und Psychoanalyse. Das meldet die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Die G-BA hatt diese Art der Therapie für Erwachsene als Kassenleistung zugelassen und nun die Psychotherapie-Richtlinie entsprechend erweitert.

Die Systemische Therapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, das die Beziehungen in einer Familie in den Fokus der Behandlung psychischer Erkrankungen rückt. "Die Systemische Therapie war zwar schon stark in der Erziehungsberatung und im Krankenhaus verbreitet", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK. Nun können sie auch niedergelassene Psychotherapeuten anbieten.

Beziehungen in einer Familie veranschaulicht

Die Systemische Therapie bezieht zum Beispiel den Lebenspartner oder Familienmitglieder in die Behandlung einer psychischen Erkrankung ein. Sie arbeitet unter anderem mit "Familienskulpturen". Dabei werden die Beziehungen in einer Familie veranschaulicht, indem sich alle Personen in einem Raum aufstellen und dadurch ausdrücken, was sie füreinander empfinden und wie nahe sie einander stehen.

Dadurch lässt sich die Dynamik in einer Familie verstehen und verändern. Ein Schwerpunkt der Systemischen Therapie ist es, die Stärken des Patienten und der Familienmitglieder zu nutzen und gemeinsam Lösungen für Probleme und Konflikte zu entwickeln, heißt es weiter in einer Pressemitteilung.

 

Systemische Therapie umfasst bis zu 48 Stunden-Einheiten

Die Systemische Therapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie oder als Kombination zwischen Einzel- und Gruppentherapie angeboten werden. Sofern erforderlich, kann die Anwendung der Systemischen Therapie im Mehrpersonensetting, bei der relevante Bezugspersonen des Patienten einbezogen werden, mit der Anwendung in einer Einzel- oder Gruppentherapie kombiniert werden.

Die Systemische Therapie kann als Kurzzeittherapie zweimal zwölf Therapiestunden dauern, eine Langzeittherapie umfasst 48 Stunden-Einheiten. "Wir erwarten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Systemische Therapie nun auch sehr schnell für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen zulässt", fordert BPtK-Präsident Munz.

Systemische Therapie ab 2020 als neue Kassenleistung

Die Systemische Therapie kann als ambulante Leistung von ärztlichen Psychotherapeuten sowie Psychologischen Psychotherapeuten erbracht werden, wenn sie die Weiterbildung für dieses Verfahren absolviert haben. Voraussetzung ist zudem, dass sie über die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung verfügen.

Der GBA-Beschluss, die Psychotherapie-Richtlinie um die Systemische Therapie zu erweitern und diese damit zur Kassenleistung zu machen, wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Er tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Bewertungsausschuss muss aber noch über die Höhe der Vergütung entscheiden. Wenn die Abrechnungsdetails geregelt sind, kann voraussichtlich ab Sommer 2020 therapiert werden.

Foto: pixabay

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