Süßstoff Aspartam bei Phenylketonurie verboten

Kinder mit Phenylketonurie müssen eiweißarm essen. Auch der Süßstoff Aspartam enthält eine Phenylalanin-Quelle und ist daher tabu
Eins von 10.000 Kindern kommt mit Phenylketonurie (PKU) zu Welt. Die erbliche Stoffwechselkrankheit wird beim Neugeborenen-Screening entdeckt – und kann daher rechtzeitig behandelt werden. Kinder, die an PKU, leiden müssen sich eiweißarm ernähren. Tierisches Eiweiß ist verboten. So dürfen Betroffene weder Fleisch, Fisch, Milch, Milchprodukte und Eier verzehren, müssen also eine vegane Diät halten.
Die meisten Obst- und Gemüsesorten sind erlaubt. Eltern müssen streng Buch führen, wieviel Eiweiß ihrem Kind pro Tag zugeführt wird. Da Kinder zum Wachsen und Gedeihen Eiweiß brauchen, gibt es das das sogenannte „Zauberpulver, das eine Aminosäuremischung enthält. Ähnlich wie bei der Zuckerkrankheit muss auch bei der Phenylketonurie regelmäßig das Blut kontrolliert werden – in diesem Fall der Phe-Wert.
Eiweißarme Diät
Der Verzicht auf Eiweiß ist wichtig, weil Kinder mit PKU einen wichtigen Baustein von Eiweiß --die Aminosäure Phenylalanin – nicht ausreichend verarbeiten können. In der Folge staut sich die Aminosäure im Blut an, was die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes ernsthaft gefährden kann.
Was nicht auf den ersten Blick offensichtlich ist: Der Süßstoff Aspartam enthält eine Phenylalanin-Quelle und ist daher für Patienten mit der angeborenen Stoffwechselstörung Phenylketonurie gesundheitsgefährdend.
Aspartam tabu bei Phenylketonurie
Die Deutsche Interessengemeinschaft Phenylketonurie und verwandte Stoffwechselstörungen sieht deshalb die Einführung einer Zuckersteuer mit Sorge entgegen. Die Erfahrungen im Europäischen Ausland hätten gezeigt, dass seit Einführung der „Sugar-Tax“ auch in solchen Lebensmitteln vermehrt Aspartam eingesetzt werde, die nicht als Light- oder Diät-Produkte erkennbar seien. Eine Zuckersteuer, so die Befürchtung, schränke die Auswahl der Lebensmittel weiter ein.
„Durch die medizinisch notwendige eiweißarme Ernährung sind die Betroffenen in ihrer Lebensmittelauswahl erheblich eingeschränkt“, so die Interessengemeinschaft Phenylketonurie. Auch ohne Zuckersteuer verursachen die therapienotwendigen Speziallebensmittel Mehrkosten von bis zu 150 Euro pro Monat, die nicht durch die Krankenkassen erstattet werden und sich auch nicht von der Einkommenssteuer absetzen lassen. „Eine Zuckersteuer darf nicht zu einer weiteren Einschränkung der Lebensmittel- und Getränkeauswahl oder zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für die betroffenen Patienten führen", so der verein. Die gesundheitlichen Vorteile der Zuckersteuer gelten nicht uneingeschränkt.
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