Streit um Präna-Test auf Down-Syndrom
Die Debatte um die Zulassung des neuen vorgeburtlichen Tests zur Früherkennung des Down-Syndroms (Trisomie 21) spitzt sich zu. Ein aktuelles Gutachten, das der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe (CDU), in Auftrag gegeben hat, vertritt die Ansicht, der vorgeburtliche Bluttest der Firma Lifecodexx sei rechtlich unzulässig.
Kritiker fordern Verbot des Präna-Tests
Der Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz hatte das Gutachten erstellt und sagt, der Bluttest sei kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz. Zudem verstosse der "Praena-Test" gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Der Staat müsse verhindern, "dass behinderte Menschen vorgeburtlich routinemässig ausgesondert werden". Hubert Hüppe erklärte, bei dem Test ginge es um die Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Sie würden auf die schlimmste Weise diskriminiert. Der Behindertenbeauftragte forderte die Bundesländer auf, die Einführung des Tests auf Down-Syndrom in den deutschen Markt zu stoppen.
Ein Verbot des Bluttests ist vorerst kaum zu erwarten. Laut Gärditz müssten die Bundesländer den Verkauf des Tests stoppen. Dieser werde als Medizinprodukt angeboten, eine Zulassung wie bei Medikamenten sei nicht erforderlich. Was bedeutet: Die Behörden müssten ein Verbot prüfen, das Unternehmen könnte dagegen beim Verwaltungsgericht klagen.
Der Präna-Test sei risikoärmer als die Fruchtwasseruntersuchung, sagen Befürworter
Die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Carola Reimann (SPD), verteidigte unterdessen die Einführung des neuen Bluttests. Sie könne gut nachvollziehen, dass werdende Eltern Gewissheit wollen. Es gehöre zur Wahrheit dazu, dass ein solches Kind mehr Engagement der Eltern brauche, als jedes andere Kind, sagte Reimann dem WDR. Der Test dürfe den Frauen daher nicht vorenthalten werden. Zudem sei der Bluttest weit schonender als die risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung.
Die "PraenaTest"-Herstellerfirma "LifeCodexx" zitiert in einer Pressemitteilung den Experten PD Dr. Markus Stumm aus dem Berliner Zentrum für Pränataldiagnostik und Humangenetik: "Der neue Test hat das Potenzial, langfristig zur deutlichen Reduzierung der Anzahl von Fehlgeburten, die durch Komplikationen bei invasiven diagnostischen Methoden entstehen, beizutragen."
Selektion von Menschen mit Down-Syndrom befürchtet
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hält den Präna-Test unabhängig von der rechtlichen Bewertung für hochproblematisch. "Wir fordern seit langem eine ethische Debatte über neue pränatale Testverfahren und mehr Aufklärung über Trisomie 21", sagt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. "Der jetzt auf den Markt kommende Test wird erst der Anfang sein. Zukünftig wird eine Vielzahl genetisch bedingter Erkrankungen und Behinderungen diagnostizierbar sein", so Antretter weiter. Der Präna-Test stelle das Lebensrecht von Menschen mit Down-Syndrom in Frage. Schon heute müssten sich Eltern mitunter rechtfertigen, warum sie ‚so ein Kind' bekommen hätten.
Foto: obs/Bundesvereinigung Lebenshilfe