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Sterbehilfegesetz: Brand/Griese Entwurf passiert Deutschen Bundestag

Freitag, 6. November 2015 – Autor:
Der Deutsche Bundestag hat heute mehrheitlich für den Brand/Griese Antrag gestimmt. Danach ist geschäftsmäßige und wiederholte Sterbehilfe strafbar. Pikant: Auch Ärzte müssen im Zweifel strafrechtliche Konsequenzen fürchten.
Das neue Sterbehilfegesetz stellt geschäftsmäßige und wiederholte Sterbehilfe unter Strafe. Ärzte sind verunsichert

Das neue Sterbehilfegesetz stellt geschäftsmäßige und wiederholte Sterbehilfe unter Strafe. Ärzte sind verunsichert

Heute hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz zur Sterbehilfe beschlossen. Durchgesetzt hat sich der fraktionsübergreifende „Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ von Michael Brand (CDU/CSU), Kerstin Griese (SPD), Kathrin Vogler (Die Linke) und Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen). 309 Abgeordnete stimmten für diesen Entwurf. Drei alternative Gesetzentwürfe über eine Neuregelung der Sterbehilfe fielen durch.

Im Mittelpunkt des neuen Sterbehilfegesetzes steht die „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Dazu soll im Strafgesetzbuch die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe, also die auf Wiederholung angelegte Beihilfe zur Selbsttötung, unter Strafe gestellt werden. Beihilfe zur Selbsttötung bleibt im Einzelfall jedoch weiter straffrei. Prominenteste Befürworterin dieses Entwurfs ist – neben Gesundheitsminister Hermann Gröhe – die Bundeskanzlerin.

Suizidbeihilfe im „Einzelfall“ erlaubt

Unter Ärzten ist das neue Gesetz umstritten. Sie befürchten künftig strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie auf Wunsch einem oder mehreren schwerkranken Menschen das Sterben erleichtern. Hermann Gröhe versicherte allerdings: „Wenn ein Arzt oder eine Ärztin dieses standesrechtliche Gebot im Einzelfall höchster Gewissensnot überschreitet, dann ist es Aufgabe der zuständigen Ärztekammer, den konkreten Fall angemessen zu würdigen. Ich habe großes Vertrauen in die Ärzteschaft, dass eine solche Prüfung wie in der Vergangenheit mit Vernunft und Augenmaß erfolgt." Heißt im Klartext: Im Einzelfall darf auch mal eine Auge zugedrückt werden. Doch viele Ärzte sind verunsichert. Denn was heißt "Geschäftsmäßigkeit" und wer entscheidet über Vernunft und Augenmaß?

Bundestag hat nicht im Sinne der Bürger abgestimmt

Viele hätten sich daher ein liberaleres Gesetz gewünscht. Der Antrag von Renate Künast über die „Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung“ hätte Ärzten ausdrücklich den die Beihilfe zum assistierten Suizid erlaubt, ebenso hätten dies Vereine oder Organisationen leisten können, sofern sie nicht „gewerbsmäßig“ handeln.“ Dieser Entwurf war der liberalste von allen, erhielt aber nur 52 Stimmen. Die Gruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) wollte ausschließlich Ärzten die Hilfe beim Suizid erlauben. Ihr Antrag bekam 128 Stimmen. Noch restriktiver als das heute beschlossene Sterbehilfegesetz war der Antrag von Patrick Sensburg (CDU, der jegliche Suizidbeihilfe verbieten wollte. 37 Parlamentarier gaben diesem Antrag ihr Stimme.

„Leider haben wir im Bundestag bei der Sterbehilfe gegen die Mehrheit der Bürger und Ärzte abgestimmt“, twitterte Karl Lauterbach nach dem Beschluss des deutschen Bundestags. Das Gesetz sei weit weg vom Leid der Verzweifelten, die sich eine mögliche Hilfe in der Not erhofften. Umfragen zufolge befürworten 75 Prozent der Deutschen eine ärztlich assistierte Beihilfe zum Sterben.

Foto: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Hauptkategorie: Berlin
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