Spahn verhindert Sterbehilfe

Auf Weisung des Bundesgesundheitsministers wurde 102 Schwerstkranken die Sterbehilfe verweigert
Mehr als einhundert Anträge auf Sterbehilfe hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BFArM) seit 2017 ohne Einzelfallprüfung abgelehnt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) soll das Bonner Institut persönlich angewiesen haben, den 102 Patienten pauschal die tödlichen Medikamente zu verweigern. Das berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf eine Anfrage beim BfArM. Das Institut ist dem Bundesgesundheitsministerium direkt unterstellt. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden, 24 Patienten seien in der Wartezeit verstorben.
BfArM zur Einzelfallprüfung verpflichtet
Dabei ist das BfArM nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 verpflichtet, jeden Antrag auf Sterbehilfe zu prüfen und Schwerstkranken in extremen Ausnahmesituationen den Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung zu gewähren. Eine pauschale Zurückweisung verstößt nach Auffassung vieler Oppositionspolitiker gegen geltendes Recht.
Wie der Tagesspiegel weiter berichtet, betrachtet das BfArM Spahns Weisung als „Dilemma“. Aus einem internen Schreiben geht hervor, dass die Behörde die aufwändige Prüfung von Anträgen sterbewilliger Patienten für sinnlos und zeitraubend hält, wenn das Ergebnis ohnehin klar sein soll. „Egal ob das BfArM nun inhaltlich prüft und Versagungsbescheide begründet oder auch nicht: Die Bescheide werden ab nun mit dem Makel behaftet sein, dass sie – anstelle einer ordnungsgemäßen inhaltlichen Prüfung – nach Weisung erfolgten“, heißt es in dem Schreiben, das dem Tagesspiegel nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vorgelegt werden musste.
Spahn muss Umgang mit Sterbehilfe offenlegen
Das Verwaltungsgericht Köln hat das Bundesgesundheitsministerium unterdessen zu mehr Transparenz in seinem Umgang mit dem Thema Sterbehilfe aufgefordert. Der Tagesspiegel hatte eine entsprechende Klage eingereicht, da das Ministerium bisher jede Auskunft dazu verweigert. Die Presse habe einen „verfassungsrechtlich gewährleisteten Vermittlungs- und Kontrollauftrag“, betonten die Kölner Richter in ihrem Urteil. Nach Tagesspiegelinformationen hat Spahn Beschwerde dagegen eingelegt, über die nun das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entscheiden wird. Bereits in einem früheren Fall hatten die Kölner Richter das Ministerium nach einer Klage der Zeitung dazu verpflichtet, Informationen zu ihrem Vorgehen bei der Sterbehilfe preiszugeben.
Geschäftsmäßige Sterbehilfe wird vor Verfassungsgericht verhandelt
Spahn wartet wohl auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum geltenden Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Ärzte, Patienten und Sterbehelfer hatten gegen das seit vier Jahren bestehende Verbot, das Im Paragrafen 217 geregelt ist, geklagt. Das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter wird am 26. Februar erwartet.
In dieser Woche wird der Bundestag über ein anderes heikles Thema entscheiden: die Organspende. Spahn will die Widerspruchslösung durchsetzen, die besagt, dass jedem der nicht zuvor widersprochen hat, Organe entnommen werden können, sofern Ärzte den Hirntod festgestellt haben. Auch an diesem Vorstoß gibt es massive Kritik.
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