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Sozialversicherungen verstärken Anstrengungen zur Gesundheitsförderung

Dienstag, 3. Dezember 2013 – Autor:
Erstmals haben gestern die Zweige der Sozialversicherung, die für Rehabilitation zuständig sind, auf einer gemeinsamen Fachtagung in Berlin erörtert, wie das Betriebliche Gesundheitsmanagement gestärkt werden kann.
Betriebliches Eingliederungsmanagement

Harte körperliche Arbeit immer noch aktuell – Foto: eyetronic - Fotolia

An Hand von Praxisbeispielen wurden unterschiedliche Konzepte zur betrieblichen Gesundheitsförderung erläutert. Frau Dr. Stefanie Seele, leitende Betriebsärztin der Berliner Stadtreinigung (BSR), stellte die körperlich belastenden Tätigkeiten in den Mittelpunkt. Schwere Mülltonnen müssen bis zur Straße gerollt, ausgekippt und zurückgebracht werden. Dazu benötigt man Kraft, Widerstandsfähigkeit und vor allem ein gutes Seh- und Hörvermögen durch den unmittelbaren Kontakt zum Straßenverkehr. Der größte Teil der Belegschaft der BSR ist männlich, das Durchschnittsalter der Mitarbeiter liegt bereits bei 48 Jahren. Frau Dr. Seele stellte fest, dass es sich um hohe Anforderungen handelt, denen die Mitarbeiter auch in einem fortgeschrittenen Alter standhalten müssen. Die BSR setzt von daher ein ganzes Bündel an gesundheitsfördernden Maßnahmen um. Das Unternehmen legt hohen Wert auf neueste Sicherheitsstandards, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Stärkung der Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter. Mit Blick auf die männliche Belegschaft werden gezielt sportliche Aktivitäten in zwölf verschiedenen Sportarten unterstützt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Oliver Fröhlke von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung berichtete über seine Erfahrungen mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) bei psychischen Erkrankungen. Seiner Meinung nach hat die Anzahl derer, die der Hilfe bedürfen, deutlich zugenommen. Die Ursachen sind vielschichtig. Sicher spiele die zunehmende Arbeitsverdichtung eine Rolle.

Die Voraussetzungen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfüllen Mitarbeiter, die in den letzten 12 Monaten mehr als 42 Tage am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Sie erhalten zunächst einen Brief mit dem Angebot zu einem Gespräch. In diesem soll die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben besprochen werden. Ein Gespräch mit dem Vorgesetzten und den Kollegen kann in vielen Fällen ausreichend für die Wiedereingliederung sein. Daneben besteht die Möglichkeit einer stufenweisen Aufnahme der Arbeitstätigkeit (Hamburger Modell). Dabei stimmt der Arbeitnehmer mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, der den Genesungsfortschritt des Arbeitnehmers berücksichtigt.

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Die Experten der Fachtagung waren sich einig, dass die Anstrengungen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung verstärkt werden müssen. Unterstützungsangebote (der Sozialversicherungen) sind besser zu koordinieren und auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter auszurichten. Zudem müssen mehr Arbeitgeber von der Notwendigkeit zur Gesundheitsförderung überzeugt und das Präventionsgesetz, welches deutliche finanzielle Verbesserungen vorsieht, endlich im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.  

Foto: © eyetronic - Fotolia.com

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