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So holt man sich das Geld für rezeptfreie Medikamente zurück

Samstag, 18. August 2018 – Autor:
Gesetzliche Krankenkassen zahlen mehr als oft vermutet, unter bestimmten Voraussetzungen auch rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke. Daher lohnt es sich, Grüne Rezept und Kassenbons aufzubewahren.
rezeptfreie Medikamente, Kostenerstattung

Ein Großteil der Krankenkassen zahlt bestimmte rezeptfreie Medikamente, wenn ein grünes Rezept vorliegt – Foto: Jochen Tack

Eigentlich sind rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke keine Kassenleistung. Nicht zuletzt aus wettbewerbsgründen zahlen viele gesetzliche Krankenkassen trotzdem. Seit 2012 ist diese freiwillige Satzungsleistung erlaubt.

Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) erstatten immerhin 73 von 110 gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zumindest einen Teil der Ausgaben für rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke.

Pflanzliche Mittel werden häufig erstattet

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Am größten sind die Chancen auf eine Erstattung, wenn eine ärztliche Verordnung in Form eines Grünen Rezeptes vorgelegt werden kann. Ein Grünes Rezept kann der Arzt ausstellen, wenn er die Behandlung mit einem rezeptfreien Medikament für sinnvoll hält. Am häufigsten erstatten die Kassen pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Medikamente. Darüber hinaus zeigen sich viele Krankenkassen großzügig, wenn Schwangere Eisen, Magnesium oder Folsäure verschrieben bekommen.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) empfiehlt deshalb allen gesetzlich Krankenversicherten ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufzubewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können. „Das Grüne Rezept ist wirklich nützlich für Verbraucher“, sagt Apotheker Stefan Fink, Selbstmedikationsbeauftragter des DAV: „Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.“

Unterschiedliche Regelungen

Nachfragen lohnt also immer und ist auch zwingend. Denn jede Krankenkasse handhabt die Erstattung anders. Oft gibt es einen Höchstbetrag von beispielsweise 100 Euro pro Jahr, oder es wird vom Versicherten eine Zuzahlung verlangt.

Nach ABDA-Angaben haben Apotheken im vergangenen Jahr 47 verschiedene rezeptfreie Medikamente auf Basis eines Grünen Rezepts abgegeben. Rezeptfreie Medikamente werden auch als OTC-Arzneimittel bezeichnet. OTC steht für „Over The Counter“, was so viele bedeutet wie „Über den Ladentisch.“

Foto: AOK Mediendienst

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik
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