Skifahren unter Corona-Regeln: Was in den Alpenländern geht

Trotz Pandemie ist Skifahren in der Saison 2021/2022 in allen Alpenländern möglich, heißt es beim ADAC – unter bestimmten Bedingungen und Regeln allerdings. – Foto: AdobeStock/ Angelov
Bad Ischgl: Der beliebte Skiort im westlichen Österreich gilt als eine Keimzelle der Corona-Pandemie in Europa. Trotz registrierter Infektionen ließen die Behörden auf Druck der mächtigen Tourismusindustrie aus Hotel- und Seilbahnbetreibern den Skibetrieb zu Pandemiebeginn weiterlaufen. Tausende Touristen verließen den Tiroler Skiort fluchtartig und ungetestet – und exportierten das Virus international. Allein in Dänemark war nach Daten vom 20. März 2020 ein Drittel der Corona-Fälle auf Ischgl-Urlauber zurückzuführen.
Als späte Reaktion auf dieses Superspreader-Ereignis wurde in Ischgl die folgende Skisaison – 2020/2021 – komplett abgesagt. In diesen Tagen finden im Wiener Justizpalast im Halbstunden-Takt Verhandlungen über Schadenersatzklagen deutscher Touristen gegen die zuständigen österreichischen Behörden statt: etwa weil der Lebensgefährte im Anschluss an den Skiurlaub an Covid-19 starb oder weil jemand inzwischen mit einer Long-Covid-Diagnose zu kämpfen hat. Aber wie sieht es jetzt – mit dem Skifahren im bevorstehenden Winter – aus?
ADAC: Ski-Urlaub trotz Pandemie möglich – mit Auflagen
Der ADAC hat ein Lagebild erarbeitet und ermittelt, was derzeit unter welchen Bedingungen wo möglich ist. In einer aktuellen Mitteilung des Verkehrsclubs heißt es grundsätzlich: „Winter-Urlauber können in diesem Jahr trotz der fortdauernden Corona-Pandemie zum Skifahren in die Schweiz, nach Österreich, Italien oder Frankreich reisen.“ Nicht vergessen werden dürfe aber: „In jedem Land gelten allerdings unterschiedliche Regelungen und Auflagen.“
Skifahren unter Corona: Regeln in Österreich
Wer in die österreichischen Skigebiete reisen möchte, muss sich in Liften und Seilbahnen an die 2G-Regel halten. Nur Geimpfte oder Genesene dürfen befördert werden. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind davon ausgenommen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt für Ski-Fans ab 15 Jahren in Gondeln, Sesselliften mit Haube und den Zugangsbereichen zu den Liften. Für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren reicht ein Mund-Nasen-Schutz. In Restaurants und Hotels gilt die 2G-Regel, Après-Ski-Lokale müssen geschlossen bleiben. Während in Tirol und in Vorarlberg die Unterkünfte wieder geöffnet sind, folgen Kärnten, die Steiermark und Salzburg erst ab 17. Dezember. In Oberösterreich gilt noch bis zum 16. 12. der Lockdown – auch für Geimpfte.
Skifahren unter Corona: Regeln in der Schweiz
Schweiz gilt derzeit als Hochrisiko-Gebiet. Wer sich dort länger als 24 Stunden aufhält, muss nach der Rückreise in eine zehntägige Quarantäne, aus der man sich frühestens am fünften Tag frei testen kann. Für die Nutzung von Seilbahnen gibt es bislang keine Auflagen. In Innenbereichen der Gastronomie benötigen Menschen ab 16 Jahren einen 3G-Nachweis.
Ausnahmen von diesen Regelungen gibt es etwa im Skigebiet Samnaun, das im Skiverbund mit Ischgl in Österreich ist, wo man einen 2G-Nachweis benötigt. Maskenpflicht gilt in allen geschlossenen Berg- und Seilbahnen, Skiliften und Sesselbahnen sowie in geschlossenen Stationsgebäuden, Wartezonen und Liftkarten-Verkaufsstellen.
Skifahren unter Corona: Regeln in Südtirol/Italien
In Italien gilt die 3G-Regel. Alle Wintersportler ab 12 Jahren müssen eine Impfung, Genesung oder Testung in Form des digitalen Covid-Zertifikats der EU nachweisen. Geschlossene Kabinenbahnen und Sessellifte mit Haube dürfen nur zu 80 Prozent ausgelastet sein. Fahrgäste müssen einen Sicherheitsabstand einhalten und ab einem Alter von sechs Jahren eine Maske tragen.
Wer in einem Restaurant beziehungsweise auf der Hütte essen möchte und 12 Jahre oder älter ist, muss einen Impf- oder Genesenen-Nachweis („Super Green Pass") vorlegen. Für Hotels ist ein 3G-Nachweis notwendig.
Achtung: Haftpflicht und Helmpflicht ab 1.1.2022 in Italien
Ab 1.1.2022 besteht in Italien zudem eine Versicherungspflicht auf Skipisten. Skifahrer und Snowboarder benötigen dann eine Haftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden im Rahmen des Ski- oder Snowboard-Fahrens abdeckt. Diese muss vor Ort nachgewiesen werden, da ansonsten eine Tageshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen werden muss. Außerdem gilt künftig eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Zudem müssen Wintersportler mit Alkoholtests und Ahndungen von Alkoholfahrten rechnen.
Skifahren unter Corona: Regeln in Frankreich
In Frankreich müssen Wintersportler wegen der gestiegenen Corona-Zahlen eine Impfung, die Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Ab einem Alter von 11 Jahren sind in Seilbahnen und Warteschlangen Masken Pflicht In Restaurants und Cafés gilt für Besucher ab 12 Jahren und 2 Monaten die 3G-Regelung. Dabei darf der negative Corona-Test nicht älter als 24 Stunden sein.
Skireisen ins Ausland: Voraussetzungen für die Einreise
Als Voraussetzung für die Einreise gilt für alle Länder der Nachweis einer Impfung bzw. Genesung oder ein negativer Corona-Test. Außerdem muss ein Einreiseformular für das jeweilige Land ausgefüllt werden. Verschärfte Regelungen gibt es derzeit nur in der Schweiz. Hier müssen geimpfte und genesene Personen ab 16 Jahren zusätzlich einen negativen PCR-Test vorweisen. Vier bis sieben Tage nach der Einreise muss sogar ein zweiter Test vor Ort durchgeführt werden.