"Schwarzer Peter" für die Ärzte
Eine erhebliche Anzahl von Versicherten der nicht mehr existierenden City BKK hat im dritten Quartal 2011 noch Leistungen bei Berliner Vertragsärzten in Anspruch genommen, ohne schon bei einer neuen Krankenkasse versichert zu sein. Wie die KV Berlin mitteilt haben Berliner Vertragsärzte insgesamt 1 700 Fälle von Versicherten der geschlossenen City BKK am Ende des dritten Quartals zur Abrechnung eingereicht. Leistungen, die nach dem 1. Juli für Versicherte der City BKK erbracht wurden, sind aber über die KV Berlin nicht mehr abrechnungsfähig. Eigentlich hätten die Ärzte den Patienten eine Privatrechnung stellen müssen. Doch die Ärzte haben - so wie es die Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband geraten hatten - die Patienten gebeten, im Laufe des Quartals den Nachweis ihrer neu gewählten Kasse nachzureichen.
Damit haben sie offenbar den Schwarzen Peter gezogen. "Wir können unseren Mitgliedern diese Leistungen nicht bezahlen und müssen sie auffordern, privat nach der Gebührenordnung für Ärzte zu liquidieren, falls der Versicherte nicht innerhalb des vergangenen Quartals eine neue Versicherung nachgewiesen hat, die für das gesamte Quartal die Leistungen übernimmt", sagte Dr. Uwe Kraffel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KV Berlin. "Aber: Eine rückwirkende Übertragung von Leistungen zulasten einer neu gewählten Krankenkasse sei nicht möglich, wenn der Versicherte bis Ende September nicht die Versicherung bei dieser neuen Krankenkasse nachgewiesen hat."
Die Berliner Ärzte müssen jetzt mit sehr viel zusätzlichem Aufwand die betreffenden Patienten kontaktieren, herausfinden, ab wann der Patient bei einer neuen Kasse versichert war und ob gegebenenfalls eine Privatrechnung gestellt werden muss.
Kraffel kritisierte in diesem Zusammenhang auch die unzureichende Informationspolitik der Krankenkassen und der Politiker: "Wir hielten die Kommunikation der Krankenkassenverbände und der Politik anlässlich der Schliessung der City BKK für falsch und sehen uns nun bestätigt. Es kann nicht sein, dass die Ärzte nun den Behandlungskosten hinterherlaufen müssen."