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Schwangere haben Anspruch auf Impfung gegen Pertussis

Donnerstag, 4. Juni 2020 – Autor:
Schwangere haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) auf Kassenkosten. Das Robert Koch-Institut hat seine entsprechenden Empfehlungen dazu geändert.
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Eine Pertussis-Impfung in der Schwangerschaft schützt das Neugeborene – Foto: ©Andrey Popov - stock.adobe.com

Schwangere haben jetzt Anspruch auf eine Impfung gegen Pertussis (Keuchhusten) auf Kassenkosten. Das entschied der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - und setzte damit eine geänderte Empfehlung der beim Robert Koch-Institut (RKI) angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) um.

Bislang wurde die Pertussis-Impfung für Frauen im gebärfähigen Alter empohlen. Nun rät die STIKO, Schwangere sollten sich impfen lassen - und zwar möglichst zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels. Das soll eine Erkrankung des Neugeborenen verhindern, welches in den ersten Lebenswochen noch nicht selbst geimpft werden kann.

Antikörperkonzentration beim Neugeborenen

Hintergrund sind neue Studien zur Pertussis-spezifischen Antikörperkonzentration bei schwangeren Frauen. So wurde festgestellt, dass bei der Mehrzahl der Frauen die Antikörperkonzentrationen sehr niedrig waren, auch wenn sie ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft geimpft worden waren. Der wünschenswerte Nestschutz für den Säugling in den ersten Lebensmonaten durch eine Übertragung von mütterlichen Pertussis-Antikörpern vor der Geburt sei daher sehr unwahrscheinlich.

Eine Impfung während der Schwangerschaft führe dagegen zu hohen Antikörperkonzentrationen bei der werdenden Mutter und dem Neugeborenen. Säuglinge von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft eine Pertussis-Impfung erhalten hatten, erkrankten deutlich seltener an Pertussis als Säuglinge von Müttern, die keine Impfung während der Schwangerschaft erhalten hatten.

Pertussis bei Säuglingen oft mit schwerem Verlauf

Nach Angaben des RKI treten in Deutschland bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, mit einem oftmals schweren Verlauf. Bei ihnen kann eine Infektion zu Apnoen (Atemstillstände), Pneumonien (Lungenentzündungen), Otitiden (Ohrenentzündungen), Enzephalopathien (Funktionsstörungen des Gehirns) und bedingt durch eine extreme Lymphozytose (erhöhte Anzahl der Lymphozyten) auch zu Lungenhochdruck führen. Eine Impfung ist erst ab dem Alter von zwei Monaten möglich, und erst nach zwei bis drei Impfstoffdosen wird ein ausreichender Schutz aufgebaut.

Unzureichende Auffrischungsimpfungen

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts ist Pertussis trotz hoher Impfquoten bei Kindern weltweit eine häufige Erkrankung. In Deutschland werden jährlich rund 12.000 Pertussis-Erkrankungen gemeldet. Unzureichend wahrgenommene Auffrischimpfungen tragen dazu bei, dass die Erkrankung insbesondere von Erwachsenen übertragen wird.

Der G-BA hat die Schutzimpfungs-Richtlinie daher um Personen ergänzt, die zum engen Freundeskreis zählen und dadurch Kontakt zum Neugeborenen haben. Neben Familienmitgliedern und betreuenden Personen haben auch sie einen Leistungsanspruch auf eine Pertussis-Impfung.

Schwangere haben Anspruch auf Impfung gegen Pertussis

Der Beschluss zur Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie, nach der Schwangere einen Anspruch auf eine Impfung gegen Pertussis haben, wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Foto: Adobe Stock/Andrey Popov

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