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Schnellere Arzt-Termine: Das sieht das neue Versorgungs-Gesetz vor

Dienstag, 7. August 2018 – Autor:
Kassenpatienten sollen schneller einen Arzttermin bekommen und die medizinische Versorgung auf dem Land verbessert werden. Das sieht das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor.
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Mit dem langen Warten auf einen Arzttermin soll bald Schluss sein - so will es eine Gesetzesvorlage – Foto: ©Robert Kneschke - stock.adobe.com

Kassenpatienten sollen schneller einen Arzttermin bekommen und die medizinische Versorgung auf dem Land verbessert werden. Das sieht der Entwurf für ein neues Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, den das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Jens Spahn (CDU) vorstellte.

Die Aufgaben der bereits bestehenden Terminservicestellen sollen dafür deutlich erweitert und niedergelassene Ärzte verpflichtet werden, mehr Sprechstunden anzubieten. In Gebieten mit akutem oder drohendem Ärztemangel müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen laut Entwurf künftig eigene Praxen eröffnen oder andere Alternativen zur medizinischen Versorgung anbieten.

So sollen Patienten schneller Arzt-Termine bekommen

Die Terminservicestellen sollen künftig über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 erreichbar sein - und zwar 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche. Die Stellen vermitteln nicht nur Facharzt-Termine, sondern auch Termine bei Haus- und Kinderärzten. Sie unterstützen die Patienten oder deren Eltern auch bei der Suche nach dauerhaft behandelnden Haus-, Kinder- und Jugendärzten.

Schnellere Arzt-Termine für die Kassenpatienten soll es auch durch neue, offene Sprechstunden bei Haus- und Kinderärzten, konservativ tätigen Augenärzten, Frauenärzten und HNO-Ärzten geben. Diese Fachrichtungen sollen 5 Stunden pro Woche dafür freimachen. Der Patient kann dann ohne vorherige Terminvereinbarung in die Praxis kommen. In akuten Fällen werden Patienten während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen vermittelt.

Mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechzeit

Niedergelassene Ärzte sollen dem Entwurf zufolge künftig mindestens 25 Stunden pro Woche Sprechzeit anbieten. Hausbesuchszeiten werden dabei angerechnet. Die Kassenärztlichen Vereinigungen überwachen die Einhaltung der Mindestsprechstunden und informieren im Internet über die Sprechstunden der Ärzte mit Kassenzulassung.

Die Ärzte werden für die Zusatzangebote entlohnt, zum Beispiel durch extrabudgetäre Vergütung oder ein erhöhte Bewertung. Auch die sprechende Medizin soll dadurch aufgewertet werden.

Alternative medizinische Angebote auf dem Land

Um die Ansiedelung von Ärzten auf dem Land zu erleichtern soll der entsprechend Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigungen auf bis zu 0,2 Prozent der Gesamtvergütung verdoppelt werden. Dieser kann dann zum Beispiel für Investitionskosten bei Praxisübernahmen verwendet werden.

Die Kassenärztliche Vereinigungen sollen außerdem verpflichtet werden, in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten eigene Praxen oder Versorgungs-Alternativen anzubieten. Zu den Alternativen zählen beispielsweise Patientenbusse, mobile Praxen oder digitale Sprechstunden

HIV-Prophylaxe auf Kassenkosten

Die Krankenkassen sollen ihren Versicherten spätestens ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Der Zugriff auf die medizinischen Daten der ePA soll auch mittels Smartphone oder Tablet möglich sein. Die Einwilligung der Versicherten in die Nutzung - unter Beachtung des Datenschutzes - wird vereinfacht.

Versicherte mit einem erhöhtem HIV-Infektionsrisiko sollen Anspruch auf die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) erhalten. Die nötige ärztliche Beratung, Untersuchungen und Arzneimittel sollen von den Kassen erstattet werden.

Einfrieren von Eizellen für Krebspatienten möglich

Wenn eine Krebserkrankung zum Fertilitätsverlust führen könnte, haben die Patienten künftig die Möglichkeit, Keimzellgewebe, Eizellen und Samenzellen einzufrieren (Kryokonservierung). Die konservieten Zellen sollen dann nach ihrer Genesung eine künstliche Befruchtung ermöglichen. Nicht gemeint ist hier das so genannte Social Freezing.

Weiter sind finanzielle Erleichterungen bei Pflege und Zahnersatz geplant: Eine Erstattung von Pflegekosten soll es künftig auch für reine Betreuungsdienste wie Hilfe im Haushalt, Einkaufen oder Vorlesen geben. Der Festzuschuss, den die Kassen für Zahnersatz zahlen, soll ab dem Jahr 2021von 50 auf 60 Prozent erhöht werden.

Foto: Robert Kneschke/fotolia.com

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