Schmerzfreies Blutzucker-Messgerät für DAK-Mitglieder

Sensor in der Haut misst schmerzfrei den Glukosewert
Nach einem G-BA-Beschluss übernehmen alle Kassen demnächst die Kosten für rtCGM-Geräte (Real Time Continuous Glucose Monitoring). Ein Sensor misst den Glukosewert im Unterhautfettgewebe und funkt die Daten kontinuierlich an ein Empfangsgerät. Das schlägt akustischen Alarm, wenn sich eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) oder Überzuckerung (Hyperglykämie) ankündigt.
Diabetiker können dann gegensteuern, indem sie etwas essen oder Insulin injizieren. CGM-Geräte können auch mit einer Insulinpumpe kombiniert werden. Die schaltet sich ab, wenn eine Hypoglykämie droht.
Schmerzfreies Blutzucker-Messgerät für DAK-Mitglieder
Der von der DAK angebotene, etwas preiswerte FreeStyle Libre, den die Kasse seit März 2016 bei Kindern (ab vier) und Jugendlichen mit Diabetes 1 und seit dem 1. Juli 2016 auch bei Erwachsenen mit Diabetes 1 und Diabetes 2 erstattet, ist ein FGM-Gerät (Flash Glucose Monitoring). Es misst die Blutzuckerwerte ebenfalls mit einem schmerzfreien Sensor. Die Daten müssen aber mit einem kleinen Lesegerät aktiv abgerufen werden. Das zeigt ebenfalls den Verlauf der Blutzuckerwerte mit Trendpfeilen an, die automatische Alarmfunktion jedoch fehlt. Daher ist es nicht von dem G-BA-Beschluss erfasst.
Bei beiden Systemen müssen die auf der Haut getragenen Sensoren regelmäßig gewechselt werden. Beim FreeStyle (Hersteller: Abbott) muss der Sensor aber anders als bei den rtCGM-Geräten (Hersteller u.a. Nintamed, Medtronic) nicht jeweils vor dem ersten Einsatz kalibriert werden – dabei sind Blutzuckerwerte zunächst „blutig“ zu messen und händisch einzugeben. Patienten berichten, der FreeStyle Libre sei einfacher in der Anwendung als die rtCGM-Geräte, sagt DAK-Sprecherin Dorothea Wiehe.
FreeStyle Libre ist erst ab vier Jahren zugelassen
Der FreeStyle ist für Kinder ab 4 Jahren und nur für den Einsatz am Oberarm zugelassen. Bei den rtCGM-Geräten wird der Einsatz des Sensors am Bauch empfohlen, aber auch andere Körperpartien sind geeignet. Sie können auch bei Kindern unter vier Jahren eingesetzt werden.
Voraussetzung für den Erhalt eines Sensor-Messgerätes ist es, dass die Patienten einer intensivierten Insulin-Behandlung bedürfen und dass die festgelegten, individuellen Therapieziele zur Blutzuckereinstellung auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation schwer erreicht werden. Dies muss auf einer ärztlichen Verordnung, in Form eines Kassenrezeptes oder eines blauen Privatrezeptes, bestätigt werden.
Die Erstverordnung sollte durch Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie oder Diabetologie beziehungsweise Fachärzte für Allgemeinmedizin oder Kinder- und Jugendmedizin mit entsprechender Zusatzqualifikation erfolgen.
DAK beteiligt sich an Auslesegerät und Sensor
Die DAK Gesundheit übernimmt beim FreeStyle Libre die Kosten für das Auslesegerät in Höhe von 59,90 Euro und für die Sensoren bis zu einem Höchstbetrag von 59,90 Euro je Sensor alle zwei Wochen, abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen für Hilfsmittel.
Wenn der G-BA-Erschluss über die Kassenerstattung der rtCGM-Geräte vom Bundesgesundheitsministerium verabschiedet wird und in Kraft tritt, wird die DAK neben dem FreeStyle auch für diese Technik aufkommen. „Das FreeStyle Libre sehen wir weiterhin als Ergänzung des Portfolios für Diabetiker, die häufig messen müssen, aber nicht zwingend ein CGM benötigen“, so DAK-Sprecherin Wiehe.