Schmerz-Experten unterstützen Vorstoß der Drogenbeauftragten
Donnerstag, 5. März 2015
– Autor:
Cornelia Wanke
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. (dgss) unterstützt die Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, den therapeutischen Einsatz von Cannabinoiden, zu erleichtern. Das betonte die dgss in einer Pressemitteilung.
Eine Option für die Schmerztherapie: Cannabinoide!
„Allerdings bedarf es einer differenzierten Betrachtung und genauen Indikationsstellung sowie Qualitätssicherung der Therapie“, wird Prof. Dr. Michael Schäfer, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V in der Pressemitteilung zitiert. Der therapeutische Einsatz von Cannabinoiden wird derzeit aktiv in der Öffentlichkeit und von unterschiedlichen Fachgesellschaften kommentiert. Die Diskussion suggeriere, dass Cannabinoide ein wirksames Schmerzmittel seien und bisher der betroffenen Mehrheit an Schmerzpatienten und –patientinnen aus regulatorischen Gründen vorenthalten wurden. „Nach derzeitigem Wissens- und Erfahrungsstand sind Cannabinoide jedoch nur bei einzelnen ausgewählten Schmerzpatienten ausreichend wirksam. In der Mehrheit der chronischen Schmerzpatienten zeigen Cannabinoide lediglich eine geringe bis mäßige Schmerzlinderung, sodass Cannabinoide anderen bisher gebräuchlichen Schmerzmitteln nicht überlegen sind“, so die Deutsche Schmerzgesellschaft.
Patienten, die Erkrankung mit spastischer Komponente haben, profitieren von Cannabinoid-Therapie
Bemerkenswert sei jedoch, dass in Einzelfällen Patienten von der Anwendung der Cannabinoide sehr stark profitieren. Dies seien Patienten, bei denen andere Medikament versagen, so der dgss-Präsident. Dies scheine insbesondere Patienten zu betreffen, deren Schmerzen eine spastische Komponente haben, wie z. B. bei der multiplen Sklerose, einer Querschnittslähmung oder Nervenverletzung. Auch Patienten mit neuropathischen Schmerzen bei HIV, bei denen erprobte Verfahren versagen, könnten in Einzelfällen eine deutliche Linderung durch Cannabinoide erfahren.
Die vorliegenden Studien und Erfahrungsberichte zeigten deutlich, dass Cannabinoide einerseits in vielen Fällen nur sehr schwach schmerzlindernd wirksam sind, andererseits für einzelne ausgewählte Patienten durchaus hilfreich sein können. „Diesen Patienten sollte daher eine Möglichkeit eröffnet werden, nach Versagen empfohlener Therapieverfahren einen individuellen Therapieversuch zu unternehmen. Sollte dieser erfolgreich sein, sollte die Gabe eines Cannabinoids in Absprache mit dem Patienten unter Berücksichtigung seiner Begleiterkrankungen, möglicher Kontraindikationen, der Patientenpräferenzen und dem Wirkungs-Nebenwirkungsprofil der jeweiligen Substanz erwogen werden“, fordert die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.
Deutsche Schmerzgesellschaft fordert, Indikations-Kriterien empirisch zu untermauern
Die Deutsche Schmerzgesellschaft e. V. befürwortet daher im Einzelfall eine Behandlung mit Cannabinoiden, empfiehlt aber, die Kriterien hierfür empirisch zu untermauern. „Insbesondere sieht es die Deutsche Schmerzgesellschaft als dringend notwendig an, wie bei allen anderen schmerztherapeutischen Verfahren auch, ein solches Therapieverfahren immer im Kontext einer multimodalen Schmerztherapie und nicht als isoliertes Therapieverfahren anzuwenden“, heißt es in der Pressemitteilung. Wenn in diesem Sinne eine medizinische Indikation bestehe, sollte der therapeutische Einsatz von Cannabinoiden und die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen entsprechend der Initiative der Bundesdrogenbeauftragen, Frau Marlene Mortler MdB, ermöglicht werden, schließt die dgss.
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