Säuglinge nur noch dreimal gegen Pneumokokken impfen
Die Ständige Impfkommission (STIKO)am Robert Koch-Institut hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Demnach reicht bei Säuglingen eine dreimalige Impfung gegen Pneumokokken mit einem Konjugatimpfstoff aus. Die beiden Grundimmunisierungen sollten im Alter von zwei und vier Monaten erfolgen, eine Auffrischungsimpfung dann zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat. Bislang sah der Impfkalender drei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung (3+1-Impfschema) vor.
Die Impfung im dritten Lebensmonat entfällt
Das neue 2+1-Schema hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Das gilt allerdings nur für reifgeborene Säuglinge. Für Kinder, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche zur Welt kamen, empfiehlt die Impfkommission nach wie vor das 3+1-Schema. Frühgeborene sollten also zusätzlich im dritten Lebensmonat geimpft werden. „In der Impfstoff-Zulassung ist die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt“, begründete eine Sprecherin die aktuelle Empfehlung.
Pneumokokken können Hirnhautentzündung auslösen
Pneumokokken werden in der Regel durch Tröpfcheninfektion übertragen. Die Bakterien können häufige Infektionen wie Nebenhöhlen- oder Mittelohrentzündungen auslösen, aber auch zu gefährlichen Hirnhautentzündungen, Lungenentzündungen oder Blutvergiftungen führen. Bei schweren Verläufen, insbesondere nach Hirnhautentzündungen, kann es zu bleibenden Behinderungen bis hin zu Todesfällen kommen. Etwa elf Fälle pro 100.000 Kinder im Alter unter fünf Jahren erkranken an einer Pneumokokken-Infektion. Die Impfung soll dies verhindern. Einen speziell auf Kinder abgestimmten Impfstoff gibt es seit 2005.
Auch Erwachsene können sich gegen Pneumokokken impfen lassen. Da eine Pneumokokken-Infektion gerade für ältere und geschwächte Menschen sehr gefährlich werden kann, wird die Impfung chronisch Kranken und Menschen über 60 Jahre ausdrücklich empfohlen.
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