Rezeptfreie Schmerzmittel werden nur noch mit Warnhinweis verkauft

Rezeptfreie Schmerzmittel müssen künftig mit einem deutlichen Warnhinweis versehen sein – Foto: ©fizkes - stock.adobe.com
Ohne Rezept erhältliche Schmerzmittel können schwere Nebenwirkungen hervorrufen, wenn sie in zu hohen Dosen oder zu lange eingenommen werden. Darunter fallen Medikamente mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon.
Die gängigen, für die Behandlung von leichten bis mäßigen starken Schmerzen und Fieber zugelassenen Arzneien, können teils tödliche Komplikationen bewirken. Dazu zählen Blutungen, Geschwüre oder Perforationen im Magen-Darm-Trakt, Schlaganfälle und Leber- und Nierenschäden. Sie dürfen daher künftig nur noch mit einem deutlichen Warnhinweis verkauft werden.
Viele Verbraucher beachten Packungsbeilage nicht
Künftig sollen die Verbraucher bereits beim Kauf auf die Risiken aufmerksam gemacht werden. Dafür müssen diese Analgetika deutlich mit entsprechenden Warnhinweisen gekennzeichnet sein. Der entsprechenden Analgetika-Warnhinweis-Verordnung stimmte jetzt der Bundesrat zu.
Zwar werde in den Packungsbeilagen ausdrücklich auf mögliche gesundheitlichen Gefahren und die empfohlene Anwendungsdauer hingewiesen. Aus Studien sei jedoch bekannt, dass die Verbraucher diese Informationen und Kontraindikationen nicht immer ausreichend beachten, heißt es weiter in einer Bundesrats-Drucksache.
Rezeptfreie Schmerzmittel werden nur noch mit Warnhinweis verkauft
Für Deutschland habe sich gezeigt, dass ein Fünftel der Frauen und fast ein Drittel der Männer, die diese Mittel länger als vier Tage einnehmen, die Anwendungsempfehlungen nicht kennen. Das geht aus einer Befragungsstudie des Robert Koch-Instituts in den Jahren 2013 bis 2014 hervor.
Zur Risikobegrenzung muss der Warnhinweis bei rezeptfreien Schmerzmitteln künftig bereits auf der äußeren Verpackung oder - wenn keine Verpackung vorhanden ist - dem Behältnis selbst aufgedruckt werden.
Nicht länger anwenden als empfohlen
Der Hinweis soll die Verbraucher dazu anhalten solche Arzneimittel ohne ärztlichen Rat nicht länger anzuwenden, als es in der Packungsbeilage vorgegeben ist. Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) wurden im Jahr 2015 in deutschen Apotheken rund 100 Millionen Packungen dieser Analgetika verkauft.
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