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Regierung will endlich ein Gesundheitswesen 2.0

Sonntag, 18. Januar 2015 – Autor: Julia Frisch
Die Bundesregierung will die Akteure im Gesundheitswesen dazu zwingen, sich mehr als bisher der digitalen Welt zu öffnen. Der jetzt vorgelegte Entwurf für ein e-Health-Gesetz versucht es mit Zuckerbrot und Peitsche.
Ab ins Internet - das will das e-Health-Gesetz erreichen.

Ärzte sollen sich mehr mit ihren Kollegen vernetzen. – Foto: apops - Fotolia

Anfang 2016 soll das Gesetz in Kraft treten. Mit einem straffen Terminplan will Gesundheitsminister Gröhe dann dafür sorgen, dass die seit unzähligen Jahren geplanten und immer wieder ins Stocken geratenen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte endlich genutzt werden können. Schon bis zum 30.6.2016, so ist verschiedenen Medienberichten zu entnehmen, soll zum Beispiel die Telematikinfrastruktur stehen, damit Ärzte die Versichertenstammdaten auf der Gesundheitskarte mit den Daten der Krankenkassen online abgleichen und aktualisieren können. 

Gelingt es den Beteiligten nicht, die Datenautobahn für die Vernetzung rechtzeitig fertigzustellen, drohen ihnen Sanktionen in Form von Geldbußen. Vertragsärzte, die sich nicht der Telematikinfrastruktur anschließen wollen, soll die Vergütung für die Leistungen um einen Prozent gekürzt werden.

E-Health-Gesetz-Entwurf: Vergütung für elektronische Briefe

Allerdings will das Bundesgesundheitsministerium den Ärzten den Einstieg ins digitale Zeitalter auch finanziell versüßen.  Während einer zweijährigen Übergangszeit ab Mitte 2016 sollen Ärzte für jeden elektronisch verschickten Arztbrief 55 Cent bekommen. Und 50 Cent werden für die Entgegennahme elektronisch übermittelter Entlassbriefe aus den Krankenhäusern in Aussicht gestellt. 

Eine Regelung, die schon im jetzigen Entwurfstadium heftige Kritik hervorruft. Der Verband der Ersatzkassen etwa ließ kürzlich verlauten, dass es nicht nachvollziehbar sei, weshalb das Einlesen oder der Versand von elektronischen Arztbriefen extra vergütet werden sollen. Das Praxispersonal werde durch die elektronische Anwendung doch entlastet, da die aufwendige Papierform wegfalle. 

Patienten bekommen Anspruch auf Medikationsplan

Ab April 2016 sieht der Gesetzentwurf außerdem vor, dass Ärzte einen Medikationsplan erstellen müssen. Auf diesen sollen Patienten einen Anspruch haben, wenn sie mindestens fünf verordnete Medikamente erhalten. Die Pläne sollen zunächst aber noch auf Papier ausgegeben werden.

Bis Ende des kommenden Jahres sollen Kassen und Ärzte sich zudem zusammensetzen, um „papiergebundene Verfahren“ herauszuarbeiten, die durch elektronische Kommunikation ersetzt werden können. 

© apops – fotolia.com

Hauptkategorie: Gesundheitspolitik

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