Rabattarzneimittel: Austausch von Medikamenten wird eingeschränkt
Nach monatelangen Verhandlungen gab es nun eine Einigung im Schiedsstellenverfahren um Rabattarzneimittel. Erstmals werden nun Wirkstoffe definiert, die nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen. Schon Anfang 2013 hatten die Apotheker eine Liste mit 20 Wirkstoffen vorgelegt, die unter das Austauschverbot fallen sollen. Doch erst am Dienstag konnten sich der Deutschen Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband im Schiedsverfahren auf ein entsprechendes Austauschverbot einigen.
Substitutionsausschlussliste: mehr Sicherheit für viele Chroniker
Das Immunsuppressivum Ciclosporin und das Antiepileptikum Phenytoin bilden ab 1. April 2014 die ersten beiden Positionen auf der so genannten Substitutionsausschlussliste. Weitere Wirkstoffe will die Schiedsstelle mit gutachterlicher Hilfe und anhand der gemeinsam festgelegten Kriterien nun prüfen.
Apotheker und Pharmaverbände begrüßten die aus ihrer Sicht längst überfällige Entscheidung. „Das sind gute Nachrichten für viele chronisch kranke Patienten, die auf ganz bestimmte Arzneimittel eingestellt und angewiesen sind“, sagte DAV-Verhandlungsführer Dr. Rainer Bienfait. „Ich habe großes Vertrauen, dass die Schiedsstelle die Austauschverbotsliste nun zügig bearbeitet und erweitert.“
Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI) Henning Fahrenkamp äußerte sich ähnlich. „Mit dieser lange überfälligen Einigung wird endlich einem ungehinderten, ausufernden Austausch von Medikamenten ein Riegel vorgeschoben." Ein erster Schritt in die richtige Richtung zum Wohle der Patienten sei getan, weitere müssten jetzt folgen.
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