Qualitätsberichte der Krankenhäuser künftig mit mehr Informationen
Seit dem Jahr 2005 sind die rund 2.000 Krankenhäuser in Deutschland gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie einweisenden Ärzten und Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten. Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Plenums-Sitzung am 16. Mai jede Menge Neuregelungen beschlossen. Die geänderten Vorgaben betreffen vor allem die Verkürzung des Rhythmus der Berichterstattung von bisher zwei Jahren auf ein Jahr, die künftige Einbeziehung aller Standorte eines Krankenhauses und zusätzliche Informationspflichten zum Thema Hygiene. Unter anderem müssen die Krankenhäuser nun differenziertere Angaben zu den beschäftigten Hygienefachkräften und der Personalanzahl in den einzelnen Fachabteilungen machen.
Zahl der Indikatoren hat sich auf 289 erhöht
Zugleich wird die Anzahl der zu veröffentlichenden – auch infektionsbezogenen – Qualitätsindikatoren und deren Ergebnisse von insgesamt 182 auf 289 deutlich erhöht. Der G-BA folgte damit den Empfehlungen des AQUA-Instituts, das die Indikatoren maßgeblich entwickelt hat.
„Transparenz ist ein wichtiger Baustein bei der Förderung von Qualität“, sagte Prof. Joachim Szecsenyi, Geschäftsführer des AQUA-Instituts. „Je mehr Qualitätsinformationen öffentlich verfügbar sind, desto besser können Patienten und zuweisende Ärzte ein passendes Krankenhaus finden. Gleichzeitig bietet sich für die Krankenhäuser die Chance, mit guter Qualität zu werben“, so Szecsenyi weiter. Das AQUA-Institut habe für die Indikatoren jeweils laienverständliche Bezeichnungen erstellt, so dass es künftig insbesondere für Patienten leichter werde, die Bedeutung der Informationen einzuschätzen.
Die 289 Indikatoren kommen aus allen 31 Leistungsbereichen, die im Jahr 2012 in der externen stationären Qualitätssicherung erhoben wurden. Die externe stationäre Qualitätssicherung umfasst insgesamt sogar 464 Indikatoren. Die restlichen Indikatoren wurden aber aus verschiedenen Gründen als „nicht zur Veröffentlichung geeignet“ eingestuft.
Mehr Transparenz für Patienten und einweisende Ärzte
„Mit der Neufassung der Regelungen für den Qualitätsbericht hat der G-BA die gesetzlich vorgesehenen Änderungen umgesetzt und zudem seine Handlungsmöglichkeiten genutzt, um den Informationsgehalt des Berichts für Patienten und Einweiser weiter zu verbessern“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses Qualitätssicherung. Das Procedere für die Krankenhäuser sei zugleich im Rahmen der Möglichkeiten entbürokratisiert worden. Krankenhäuser müssen den Bericht künftig nicht mehr zusätzlich als PDF-Datei übermitteln, sondern ausschließlich maschinenverwertbare Daten vorlegen.
Anlass der Überarbeitung waren unter anderem Erfahrungen mit den Berichten über das Jahr 2010 und die Ergebnisse einer beauftragten Krankenhaus-, Patienten- und Einweiserbefragung sowie eines vom AQUA-Institut im März vorgelegten Prüfberichts zu den Qualitätsindikatoren. Die Änderungen gelten ab dem Erfassungsjahr 2012.
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