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Qualität bei Perkutaner Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) wird im Längsschnitt überwacht

Mittwoch, 26. Februar 2014 – Autor: Angela Mißlbeck
Die sektorenübergreifende Qualitätssicherung (QS) kommt nur langsam voran. Der Gemeinsame Bundesausschuss überführt jetzt ein erstes Verfahren aus dem Probebetrieb in den Regelbetrieb. Verfahren für zwei weitere Behandlungen haben die Probe jedoch nicht bestanden.
Stets werden eingesetzt

Qualitätssicherung bei Perkutaner Koronarintervention

Das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren zur Perkutanen Koronarintervention und Koronarangiographie (PCI) soll in den Regelbetrieb übergehen. Das hat der GBA in der vergangenen Woche beschlossen, nachdem der Probebetrieb von Oktober 2012 bis Ende Juli 2013 erfolgreich abgeschlossen wurde.

Herzpatienten können damit in Zukunft auf genauere Angaben zur Behandlungsqualität zählen. Koronarangiographie dient der Diagnose von Veränderungen der Herzkranzgefäße. Dabei wird über einen bis zum Herzen vorgeschobenen Gefäßkatheter Kontrastmittel eingespritzt. Wenn dabei eine Gefäßenge diagnostiziert wird, kann der verengte Gefäßabschnitt über den Katheter auch therapeutisch erweitert werden. Anlässe für eine Koronarintervention sind unter anderem Erkrankungen der Herzkranzgefäße oder ein Herzinfarkt.

QS: Patientenbefragungen sind geplant

Das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren soll nun die Behandlungsqualität bei diesem Verfahren im Längsschnitt darstellen. Es wird also nicht nur die Qualität beim Eingriff selbst erfasst, sondern auch bei der Nachbehandlung. Dazu werden verschiedene Datensätze desselben Patienten aus unterschiedlichen Behandlungsorten, Sektoren und Behandlungszeiten unter Nutzung eines Pseudonyms zusammengeführt. Ziel des Verfahrens auf Basis von § 137 und §137a des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ist es, die Ergebnisqualität von PCI zu zeigen.

„Der Regelbetrieb soll bevorzugt auf der Basis von Routinedaten aufsetzen, um zusätzlichen Aufwand bei der Datenerhebung für die Leistungserbringer zu vermeiden“, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des zuständigen GBA-Unterausschusses für Qualitätssicherung. Vor allem die bei den Krankenkassen liegenden Sozialdaten sollen dazu herangezogen werden. „Flankiert wird der Regelbetrieb zudem durch die Ergebnisse aus Patientenbefragungen“, so Klakow-Franck weiter.

Software-Probleme behindern die sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Bei zwei weiteren Behandlungen wird die Längsschnittbetrachtung nach Abschluss des Probebetriebs vorerst nicht zur Regel. Aus den nicht erfolgreich abgeschlossenen Probebetrieben zu Konisation und Kataraktchirurgie lässt sich laut Klakow-Franck dennoch viel lernen. Das Kernproblem liegt offenbar in der Datengewinnung. „Wenn wir mit der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung wirklich weiterkommen wollen, müssen im deutschen Gesundheitswesen Voraussetzungen für eine sektorenübergreifend harmonisierte Dokumentation für Prozeduren und Diagnosen und für eine zielgenaue, unbürokratische Identifikation des QS-Falls geschaffen werden, unabhängig davon, ob sich der Patient in stationärer oder ambulanter Behandlung befindet“, forderte Klakow-Franck. Sie appellierte an alle Beteiligten, ihren Beitrag dazu zu leisten. Dabei sind vor allem die Softwarehersteller angesprochen.

Foto: © psdesign1 - Fotolia.com

Hauptkategorien: Gesundheitspolitik , Medizin

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