Psychotherapeuten fordern psychotherapeutische Sprechstunde
Samstag, 3. Januar 2015
– Autor:
Cornelia Wanke
Psychische Erkrankungen werden bisher noch zu selten und häufig nicht rechtzeitig erkannt. Darauf weist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hin.
Eine Sprechstunde wie beim Arzt - das fordern die Psychotherapeuten.
– Foto: © Robert Kneschke
Laut BPtK erhalte nur jeder fünfte psychisch kranke Mensch überhaupt eine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Deshalb fordert die Kammer, im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz, das kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, eine psychotherapeutische Sprechstunde einzuführen. „Psychotherapeuten müssen Patienten schneller sehen können, um abzuklären, ob ein Patient krank ist und welcher konkrete Behandlungsbedarf besteht“, wird Prof. Dr. Rainer Richter, der Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, zitiert. Zukünftig solle der Psychotherapeut auch auf Hilfsangebote verweisen können, die nicht von ihm selbst erbracht werden, so die BPtK. Hierfür müssten aber erst die Voraussetzungen geschaffen werden: Es müsse ermöglicht werden, dass Psychotherapeuten – wie Ärzte – eine Sprechstunde einrichten können. „Patienten könnten dann innerhalb einer Woche einen ersten Termin bekommen und erfahren, ob und wie dringend eine Behandlung erforderlich ist. Patienten mit leichten Beschwerden könnten z. B. auf wirksame therapeutengestützte Selbsthilfeangebote oder Angebote von Beratungsstellen verwiesen werden. Schwer psychisch kranken Menschen könnte gezielter ein komplexes ambulantes und, wenn notwendig, auch stationäres Behandlungs- oder Rehabilitationsangebot gemacht werden“, heißt es bei der BPtK.
BPtK setzt sich für flexiblere und umfassende Versorgung psychisch Kranker ein
Psychische Krankheiten unterschieden sich erheblich voneinander, je nachdem, wie akut oder chronisch sie verlaufen, wie sehr sie den Patienten in seinem Alltag beeinträchtigen und wie dringend und mit welcher Intensität sie behandelt werden müssen, teilt die Kammer mit: „Die Qualität der Versorgung psychisch kranker Menschen könnte erheblich steigen, wenn man Psychotherapeuten das tun ließe, wozu sie qualifiziert sind“, betont Richter. Psychotherapie sollte nach Auffassung der BPtK analog zur ärztlichen Behandlung so flexibel und umfassend eingesetzt werden können, dass der einzelne Patient auch die Hilfe erhält, die bei seiner Erkrankung angemessen ist.
Psychotherapeutische Sprechstunde und umfassendes Angebot würde Versorgung verbessern
Deshalb fordert die BPtK in ihrer Pressemitteilung auch, die Psychotherapie-Richtlinie noch in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln. Dazu gehöre insbesondere die Einführung einer psychotherapeutischen Sprechstunde, die eine schnelle und qualitativ hochwertige Indikation zur weiteren Versorgung des Patienten sicherstellt. Zusätzlich müssten Psychotherapeuten ihren Patienten ein breiteres Versorgungsangebot machen können. Das schließe präventive Beratung, regelmäßiges Monitoring bei angeleiteter Selbsthilfe, mediengestützte Interventionen, psychoedukative (Gruppen-)Angebote, Akutversorgung und Kriseninterventionen, aber auch Möglichkeiten der aufsuchenden Behandlung, z. B. in der Wohnung des Patienten, ein.
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