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Pflegenotstand: Neues Gesetz soll für mehr Pflege-Personal sorgen

Freitag, 3. August 2018 – Autor:
Nach dem neuen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz können Pflegeheime ab 2019 13.000 zusätzliche Pfleger einstellen. Wo die Fachkräfte angesichts des akuten Pflegenotstands herkommen sollen, ist aber unklar.
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Ein neues Gesetz soll für mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern und Heimen sorgen – Foto: ©HNFOTO - stock.adobe.com

Im Rahmen des jetzt verabschiedeten Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG) können Pflegeheime ab 2019 13.000 zusätzliche Pfleger einstellen. Bezahlt werden diese von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Auch zusätzliche oder aufgestockte Stellen für Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie Tarifsteigerungen werden danach von den Krankenversicherungen finanziert - und zwar rückwirkend ab 2018.

"Mit diesem Signal wollen wir Pflegekräfte in ihrem Berufsalltag unterstützen, neue Pflegekräfte hinzugewinnen und die pflegerische Versorgung der Patienten weiter verbessern", erläutert dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Nach dem neuen Gesetz erhalten stationäre Einrichtungen mit bis zu 40 Bewohnern eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.

Pflegenotstand: Neues Gesetz soll für mehr Pflege-Personal sorgen

Das neue Gesetz will für mehr Pflege-Personal sorgen und so dem Pflegenotstand begegnen. Doch wo die zusätzlichen Fachkräfte herkommen sollen, ist unklar. Schon jetzt fehlen 36.000 Pfleger für die Versorgung von Klinik-Patienten und Heimbewohnern.

Das neue Gesetz will nun einen Anreiz schaffen, mehr Pflegenachwuchs auszubilden. Danach werden Azubis in der Kinderkrankenpflege, Krankenpflege und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kostenträgern refinanziert.

Gesundheitliche Situation der Pfleger soll verbessert werden

Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, werden Pflegeeinrichtungen finanziell dabei unterstützt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für ihre Mitarbeiter zu verbessern. Zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden die Krankenkassen verpflichtet, zusätzlich mehr als 70 Millionen Euro jährlich für die betriebliche Gesundheitsförderung aufzuwenden.

Die ambulante Alten- und Krankenpflege, besonders im ländlichen Raum, soll durch eine bessere Honorierung der Wegezeiten gestärkt werden. Das Pflegepersonal entlasten sollen Digitalisierungsmaßnahmen: Die Pflegeversicherung stellt dafür einmalig pro Einrichtung (ambulant oder stationär) 12.000 Euro zur Verfügung. Verbessert werden soll auch die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen.

Pflegequotient soll Verhältnis von Pflegebedarf zu Personal optimieren

Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird ab 2020 auf eine neue, von den Fallpauschalen unabhängige, krankenhausindividuelle Vergütung umgestellt. Eine neue Regelung soll die Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern verbessern. Sie gibt Auskunft über das Verhältnis der Pflegekräfte in einer Klinik zu dem zu leistenden Pflegeaufwand ("Pflegequotient"). Zudem soll es Sanktionen für die Krankenhäuser geben, die eine bestimmte Mindestpersonalausstattung unterschreiten.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßte diese Regelung. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: "Es ist gut, dass der Gesundheitsminister hier für Transparenz sorgt. Es darf sich nicht mehr für Krankenhäuser rechnen, an der Pflege zu sparen." Allzu oft würden ausbleibende Investitionsmittel der Länder durch Einsparungen bei der Pflege kompensiert. Ob das PpSG erfolgreich werde, bemesse sich aber daran, ob am Ende die Pflege wirklich am Bett ankomme.

Foto: HNFOTO/Fotolia.com

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