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Pflegekasse hilft, wenn der Pflegedienst wegen des Coronavirus ausfällt

Freitag, 3. April 2020 – Autor:
Die Pflegekassen helfen, wenn der ambulante Pflegedienst wegen des Coronavirus ausfällt: Sie erstatten Kosten auch für nicht qualifizierte Kräfte.
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Fällt die ambulante Pflege aus, können auch nicht qualifizierte bei der Pflege einspringen – Foto: ©Mediteraneo - stock.adobe.com

Die Pflegekassen helfen, wenn der ambulante Pflegedienst wegen des Coronavirus ausfällt: Sie erstatten Kosten auch für nicht qualifizierte Kräfte. Das meldete der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherer.

Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst wegen des Coronavirus nicht sichergestellt werden, kann die Versorgung durch andere Leistungserbringer erfolgen - vorrangig durch qualifizierte Leistungserbringer, es können aber auch Personen ohne Qualifikation sein.

Coronavirus: Pflegekasse hilft, wenn der Pflegedienst ausfällt

Die Kosten würde diese Pflegeleistung können für bis zu drei Monaten durch die Pflegekasse erstattet werden. Die Kostenzusage ist längstens bis 30. September 2020 befristet. Je höher die Qualifikation des Leistungserbringes, desto höher fällt die Vergütung aus. Die Vergütung kann aber nicht höher als der maximale Pflegesachleistungsbetrag sein.

Ein Beispiel wie die Pflegekasse hilft, wenn der Pflegedienst ausfällt: Bei einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 fällt die reguläre ambulante Pflege wegen des Coronavirus weg. Der Vertretung können bis maximal 1.995 Euro erstattet werden.

Nachbar kann Rechnung über Pflege schreiben

Eine Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 wurde zu 40 Prozent von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt. Der fällt aus, ein Nachbar springt ein. Er schreibt dafür eine Rechnung, für die die Pflegebedürftige bei ihrer Pflegekasse einen Erstattungsantrag stellt. Die kann in dem Fall Kosten in Höhe von bis zu 275 Euro erstatten

Weitere Hilfen der Pflegekassen gibt es während der Corona-Pandemie für die 11.700 Pflegeheime und die über 15.000 ambulanten Pflegedienste, die für 4 Millionen Pflegebedürftige da sind.

Mehrausgaben für Mundschutz erstattet

Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bekommen Corona-bedingte Mehrausgaben für Schutzkleidung, Mundschutz, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel un-bürokratisch erstattet.

Personalausgaben, beispielsweise durch vorübergehend eingestelltes Fremdpersonal oder durch Mehrarbeitsstunden und Personalaufstockung innerhalb der Einrichtungen, werden ebenfalls übernommen.

Kosten für zusätzliche Pflegekräfte

So kann in einem Heim eine zusätzliche Pflegehilfskraft wegen der quarantänebedingten Mehraufwände für die Versorgung erforderlich sein. Oder in einer ambulanten Pflegedienst sind mehrere Mitarbeiter aufgrund von Corona erkrankt, vorübergehend wird eine zusätzliche Pflegefachkraft eingestellt. Eine Pflegehilfskraft erhält einen Bruttolohn von 2.200 Euro, eine Pflegefachkraft von 3.300 Euro.

Die Pflegeversicherung erstattet den stationären Pflegeeinrichtungen und den ambulanten Pflegediensten auch Corona-bedingte Mindereinnahmen. Diese Mindereinnahmen können entstehen, weil keine neuen Pflegebedürftigen aufgrund der bestehenden Quarantäne aufgenommen werden dürfen, oder dadurch, dass keine ambulanten Pflegeleistungen erbracht werden können.

Tagespflegeeinrichtungen wurden aufgrund der Corona-Pandemie weitgehend geschlossen. Während der Schließung verbleibende Kosten werden von der Pflegeversicherung getragen.

Pflege-TÜV wird ausgesetzt

Die Pflegeversicherung hat aufgund des Coronavirus noch weitere Maßnahmen beschlossen: Bis Ende September 2020 wird der Pflege-TÜV, also die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen, ausgesetzt.

Gleiches gilt für die Indikatorenerhebung zur Qualitätssicherung durch die Pflegeeinrichtungen selbst. Damit werden personelle Kapazitäten freigestellt, die in der direkten Pflege eingesetzt werden können.

Keine persönliche Begutachtung

Der Medizinische Dienst führt keine persönlichen Begutachtungen in der ambulanten und stationären Pflege mehr durch. Damit die notwendigen Begutachtungen aber nicht gänzlich entfallen, wird auf ein telefonisches leitfadengestütztes Vorgehen umgestellt.

Beratungsbesuche zur Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege müssen nicht stattfinden, die gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen für Pflegebedürftige wie Leistungskürzungen bei fehlendem Nachweis werden ausgesetzt.

Foto: Adobe Stock/Mediteraneo

Hauptkategorie: Corona
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