Am 1. Januar 2017 haben die Pflegstufen ausgedient. Dann kommen die neuen Pflegegrade. Wer schon eine Pflegstufe hatte, wird automatisch ins neue System überführt. Wer erst künftig seine Pflegebedürftigkeit bei der Pflegkasse geltende machen will, kann seinen voraussichtlichen Pflegegrad auf einem online-Tool ermitteln. Ausschlaggebend für Leistungen bleibt aber die Begutachtung durch die Pflegekasse. Dennoch kann der Pflegegradrechner ein guter Anhaltspunkt sein. Der Pflegegradrechner wurde von der Organisation Wohnen im Alter entwickelt und steht Usern kostenlos unter https://www.wohnen-im-alter.de/pflegegradrechner zur Verfügung.
Grad der Selbstständigkeit zählt
Bei allen fünf Pflegegraden zählt der Grad der Selbstständigkeit, also wie selbstständig die pflegebedürftige Person noch ist. Dies wird anhand von sechs Kriterien gemessen. Das fängt bei der Mobilität an. Abgefragt werden zum Beispiel die Fähigkeiten, alleine zu laufen, Treppen zu steigen oder aus dem Bett zu kommen. Weiter zählen kognitive und kommunikative Fähigkeiten wie räumliche und zeitliche Orientierung, aber auch Entscheidungen im Alltagsleben treffen zu können. Selbstversorgung ist ein weiteres Kriterium. Hierzu gehören vor allem die Körperpflege und die Nahrungsaufnahme.
Punkte in sechs Kategorien
In allen sechs Kategorien werden dann Punkte vergeben. Der Pflegegradrechner addiert sie dann zusammen und errechnet den Pflegegrad. Gleiches tut der Gutachter. Am Ende hat aber immer die Pflegekasse das letzte Wort.
Die Pflegegrade sollen vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen, Demenzkranken und psychisch Erkrankten die gleichen Pflegeleistungen ermöglichen, wie Pflegebedürftigen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Eine Zeiterfassung wie bisher spielt in diesem System keine Rolle mehr.
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