Gewalt in der Pflege ist nur die Spitze eines offenbar riesigen Eisbergs. Auch der Umgangston lässt oft zu wünschen übrig, ganz zu schweigen von Vernachlässigung oder Missachtung der Persönlichkeitsrechte. Im deutschen Pflegealltag scheint einiges im Argen zu liegen, wie eine Umfrage der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) unter Mitarbeiter in Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten nun ergeben hat. Danach geben 34 Prozent der Befragten an, dass die Rechte Pflegebedürftiger regelmäßig missachtet werden.
Wille der Pflegebedürftigen häufig missachtet
Am häufigsten wird über den Willen von Pflegebedürftigen hinweg gehandelt (58 Prozent), notwendige Hilfe nicht (49 Prozent) oder nicht rechtzeitig gegeben (46 Prozent). Zudem beobachteten die Befragten, dass Pflegebedürftige respektlos angesprochen, beschämt (je 36 Prozent) oder deren Privatsphäre missachtet wurde (39 Prozent). Für ZQP-Vorstand Dr. Ralf Suhr ein untragbarer Zustand. „Die Rechte Pflegebedürftiger werden zu häufig verletzt“, sagte er. „Dabei sind Missachtung, Vernachlässigung und Beschämung sind gerade für so verletzliche Menschen wie Pflegebedürftige oft besonders fatal.“ Die Politik müsse sicherstellen, dass nun tatsächlich ein neues Bewertungssystem für die Pflege entstehe, das für Bürger wirklich transparent mache, wo Profis gut pflegen und wo nicht.
Mehr Personal, bessere Ausbildung gefordert
Doch damit wird das Problem allein nicht gelöst werden können. Fragt man die Pflegeprofis, bräuchte es vor allem mehr Personal, um solchen Missständen entgegenzutreten. 96 Prozent der 1.000 Befragten wünschten sich das, weitere 76 Prozent forderten eine bessere Ausbildung des Personals. Die Überforderung von Pflegekräften ist ein bekanntes Problem.
Das sieht auch die Allgemeinbevölkerung so. Eine weitere Befragung der ZQP unter 1.000 zufällig ausgewählten Personen hatte gezeigt, dass 90 Prozent einen Verbesserungsbedarf vor allem in den Arbeitsbedingungen von Pflegenden sehen. 28 Prozent hatten ähnliche Vorfälle von Missachtung gegenüber pflegebedürftigen Menschen erlebt.
In Deutschland sind die Rechte pflegebedürftiger Menschen in der Pflege-Charta zusammengefasst. Hier ist zum Beispiel das Recht auf eine respektvolle Ansprache, Privatheit oder rechtzeitige Hilfe, beispielsweise beim Toilettengang, festgeschrieben. Nach Auffassung des ZQP wird die Charta noch zu selten beachtet.
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