Pflege: Personaluntergrenzen gelten bald wieder – zumindest teilweise

Sollen Pflegekräfte entlasten und für mehr Patientensicherheit sorgen: Personaluntergrenzen in der Pflege – Foto: ©kovop58 - stock.adobe.com
Ab August sollen die bisher festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen in der Intensivmedizin und der Geriatrie wieder gelten. Dies geht aus einer geplanten Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums hervor. Damit soll die vorübergehende Aussetzung beendet werden.
Die Untergrenzen wurden im Zusammenhang mit der Coronakrise und der Anweisung an Krankenhäuser, Kapazitäten für COVID-19-Patienten frei zu halten, im März ausgesetzt. Für die pflegeintensiven Bereiche in der Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, Stroke Units sowie Neurologische Frührehabilitation bleibt die Aussetzung der Personaluntergrenzen bis zum 31.12.2020 bestehen.
Ab 2021 strengere Regeln in der Intensivmedizin
In der Intensivmedizin und der Geriatrie sollen nun jedoch wieder die Verhältniszahlen gelten, die im Oktober 2019 für das Jahr 2020 festgelegt wurden: In der Geriatrie darf eine Pflegefachkraft tagsüber höchstens zehn Patienten, in der Nachschicht 20 Patienten betreuen. In der Intensivmedizin ist tagsüber eine Pflegefachkraft für 2,5 Patienten vorgesehen, in der Nacht für 3,5 Patienten. Ab dem 1. Januar 2021 soll die Untergrenze in der Intensivmedizin bei zwei Patienten pro Pflegekraft tagsüber und drei Patienten pro Pflegekraft in der Nacht liegen.
DKG kritisiert Wiederaufnahme der Personaluntergrenzen
Kritik am Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Untergrenzen kommt von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärt: „Die von Minister Spahn vorgesehene Wiederinkraftsetzung der Pflegepersonalbesetzungsvorgaben auf Intensivstationen ist ein falsches Signal zum falschen Zeitpunkt.“
Damit werde der Eindruck erweckt, die Pandemie sei überwunden, so Baum. „Tatsache ist aber, dass jederzeit Intensivstationen mit COVID-Patienten in Cluster-Regionen so in Anspruch genommen werden könnten, dass die starren bundesweiten Vorgaben in den Kliniken vor Ort nicht eingehalten werden können.“
Generell fordert die DKG eine Abkehr von staatlich verordneten Untergrenzen. Sie plädiert gemeinsam mit der Gewerkschaft Verdi und dem Deutschen Pflegerat für ein „Personalbedarfsbemessungsinstrument“ mit weniger Bürokratie.
Positive Reaktion der GKV
Der GKV-Spitzenverband sieht dies indes ganz anders. Die Wiedereinführung der Personaluntergrenzen halten seine Vertreter für richtig, wenn auch für zu spät. „Das Aussetzen der Pflegepersonaluntergrenzen haben wir nie verstanden. Auch gerade in der Pandemie braucht es den Schutz für Patienten, die Hilfe für das Personal und den Nachweis über die Versorgungssituationen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverbandes.
Die Untergrenzen helfen demnach insbesondere auch den Pflegekräften in Krankenhäusern, in denen es regelhaft zu personellen Engpässen kommt. Deshalb fordert Stoff-Ahnis das Wiederaufleben der Pflegepersonaluntergrenzen von allen acht derzeit definierten Bereichen eines Krankenhauses.
vdek: Personaluntergrenzen dienen Schutz der Patienten
Auch der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt die Wiedereinsetzung der Untergrenzen. „Personaluntergrenzen dienen dazu, das Risiko einer Patientengefährdung durch zu wenig vorgehaltenes Pflegepersonal in den Krankenhäusern zu vermeiden“, erklärte Verbandschefin Ulrike Elsner. Es sei nicht verständlich, warum die DKG erneut die „faktische Abschaffung“ der Untergrenzen fordert, so Elsner. Perspektivisch sollten für alle Fachabteilungen eines Krankenhauses Untergrenzen festgelegt werden, so der Krankenkassenverband.
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